POL-PPMZ: Vorsicht vor gefälschten Bankschreiben an Arztpraxen
Mainz (ots)
In der vergangenen Woche wurde eine Frau Opfer einer Betrugsmasche, bei der sich unbekannte Täter als Mitarbeiter ihrer Bank ausgaben. Durch das Zusammenspiel aus einem gefälschten Schreiben und einem anschließenden Telefonanruf gelang es den Tätern, insgesamt 9.400 Euro zu erbeuten.
Die Geschädigte erhielt zunächst ein Schreiben, das augenscheinlich von ihrer Bank stammte. Darin wurde sie aufgefordert, ihre digitalen Bankzugänge zu verifizieren. Hierzu sollte sie einen auf dem Schreiben abgedruckten QR-Code scannen und anschließend ihre Zugangsdaten für das Onlinebanking eingeben.
Kurze Zeit später wurde die Frau von einer vermeintlichen Mitarbeiterin ihrer Bank telefonisch kontaktiert. Diese erklärte, dass Unbekannte versuchten, unberechtigte Überweisungen über das Onlinebanking der Geschädigten vorzunehmen. Um diese angeblich zu verhindern, müsse sie eine nachfolgende Transaktion mittels TAN-Verfahren freigeben. Die Geschädigte folgte den Anweisungen und bestätigte die Transaktion.
Unmittelbar danach konnte sie sich nicht mehr in ihre Onlinebanking-App einloggen. Als sie ihre Bank telefonisch kontaktierte, stellte sich heraus, dass sie Opfer eines Betrugs geworden war. Die Täter hatten zwischenzeitlich 9.400 Euro von ihrem Konto abgebucht.
Nach den bisherigen Ermittlungen versenden die Täter gezielt gefälschte Bankschreiben an Arztpraxen. In den Schreiben wird unter einem Vorwand zur Verifizierung des Onlinebankings aufgefordert. Über einen QR-Code werden die Geschädigten auf eine täuschend echt gestaltete Internetseite geleitet, auf der sie ihre Zugangsdaten eingeben sollen. Im weiteren Verlauf kontaktieren die Täter ihre Opfer telefonisch und bewegen sie dazu, TAN-Freigaben zu erteilen. Auf diese Weise verschaffen sie sich Zugriff auf die Bankkonten und veranlassen Überweisungen.
Die Polizei rät insbesondere Betreiberinnen und Betreibern von Arztpraxen sowie anderen Unternehmen, bei entsprechenden Schreiben besondere Vorsicht walten zu lassen und deren Echtheit sorgfältig zu prüfen. Banken fordern ihre Kundinnen und Kunden grundsätzlich nicht per Brief und QR-Code zur Eingabe ihrer Onlinebanking-Zugangsdaten auf.
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