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Polizeipräsidium Mainz

POL-PPMZ: Mainz/Budenheim - Polizei mahnt: Nachbarschaftsstreitigkeiten sind meist Privatsache - Respektvoller Umgang erleichtert das Miteinander - Parkplatzstreit führt zu Polizeieinsatz

Mainz (ots)

Ein aktueller Fall aus Budenheim verdeutlicht einmal mehr, dass die Polizei bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, nicht die zuständige Instanz ist. Am gestrigen Tag meldete eine Fahrzeughalterin der Polizei Mainz, dass ihr Pkw auf einem Privatgrundstück in Budenheim durch das Platzieren großer Steine am Wegfahren gehindert werde. Vor Ort stellte sich heraus, dass der Vorfall in einer bereits länger andauernden Parkstreitigkeit mit einem Nachbarn begründet liegt. Die Fahrzeughalterin hatte trotz vorheriger Warnungen erneut auf dem Privatgrundstück geparkt, woraufhin der Nachbar die Steine platziert hatte. ________________________________________ Polizei ist nicht zuständig - Zivilrechtlicher Weg erforderlich

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nachdrücklich darauf hin, dass Streitigkeiten um private Parkflächen, Grundstücksgrenzen oder vermeintliche Beschädigungen (sofern kein strafrechtlich relevanter Tatbestand vorliegt) grundsätzlich zivilrechtlich gelöst werden müssen.

   -	Die Polizei ist nicht für die Durchsetzung von privaten 
Besitzansprüchen zuständig. Die Beseitigung von Hindernissen auf 
Privatgrundstücken oder die Klärung von Schadensersatzansprüchen ist 
Sache der beteiligten Parteien und gegebenenfalls der Zivilgerichte.
   -	Im vorliegenden Fall wurden die Steine durch die Einsatzkräfte 
aus Kulanz beiseite geräumt, um die Situation zu entschärfen. 
Allerdings ist dies keine polizeiliche Aufgabe.
   -	Die Behauptung der Fahrzeughalterin, an ihrem Fahrzeug befänden 
sich Kratzer, die durch den Nachbarn entstanden seien, konnte vor Ort
nicht bestätigt werden. Die vorhandenen Beschädigungen deuteten auf 
einen Altschaden hin. Die Polizei sah sich gezwungen, auf die 
Strafbarkeit von Falschaussagen hinzuweisen.
   -	Ebenso kann das Blockieren von Fahrzeugen eine Nötigung 
darstellen und  strafrechtlich verfolgt werden.

________________________________________ Respekt und Kommunikation als Schlüssel

Der Fall unterstreicht zudem, dass ein respektvoller und höflicher Umgang miteinander das Zusammenleben in der Nachbarschaft erheblich erleichtern kann und oft Eskalationen vermeidet. Die Anruferin erwies sich gegenüber der Polizei als sehr fordernd und legte eine unangepasste Schärfe in ihre Aussagen.

Aggressives Verhalten, Unhöflichkeit und fehlende Kommunikation führen unnötig zu Belastungen der Betroffenen und binden polizeiliche Ressourcen, die für dringendere Einsätze benötigt werden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist der einfachste Weg, um Nachbarschaftsstreitigkeiten gar nicht erst entstehen zu lassen. Die Polizei appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, bei Unstimmigkeiten zunächst den direkten, respektvollen Dialog zu suchen oder, falls nötig, anwaltliche oder schiedsamtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

(Diese Meldung wurde mit Unterstützung einer KI erstellt)

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle

Telefon: 06131 / 65-30022

E-Mail: ppmainz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.mainz

Original-Content von: Polizeipräsidium Mainz, übermittelt durch news aktuell

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