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POL-PPTR: Süßes oder Saures an Halloween

POL-PPTR: Süßes oder Saures an Halloween
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Trier (ots)

Halloween, der Trend aus den USA, ist auch längst bei uns angekommen. In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November wird Halloween gefeiert.

Kinder verkleiden sich, meist extra gruselig, als Hexen, Vampire, Clowns oder Gespenster und ziehen von Haus zu Haus. "Süßes, sonst gibt´s Saures!" ist einer der bekanntesten Sprüche, sobald die Haustüren geöffnet werden. Wer ihnen keine Süßigkeiten geben will, bekommt einen Streich gespielt. Neuester Trend könnte dieses Jahr bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Kopie der Netflix-Grusel-Serie Ed Gein werden.

Halloween soll ein Spaß sein, für Groß und Klein. Hierbei sollte man jedoch aufpassen, denn wenn der Streich nicht mehr harmlos ist, könnten strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Das bloße Erschrecken von Menschen ist nicht zwingend strafbar. Sollte sich jedoch jemand beim panischen Flüchten verletzten, kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Auch das scherzhafte Beschmieren von Hauswänden oder anderen Gegenständen ist rechtlich gesehen eine Sachbeschädigung und zieht eine Strafanzeige nach sich.

Vorsicht gilt, wie immer bei berauschenden Mitteln, wie bei Alkohol oder Cannabis! Bei Konsum bleiben Fahrzeuge aller Art, das Fahrrad oder der E-Scooter, besser stehen.

Das Mitführen von Waffen und das Drohen mit Waffen ist kein Spaß, stellt eine Straftat dar und erfordert polizeiliches Einschreiten. Wir empfehlen daher auch, keine täuschend echt aussehenden Waffen (Anscheinswaffen) mitzuführen, da dies zu folgenschweren Konsequenzen führen kann.

Damit Halloween für alle in schöner Erinnerung bleibt, gibt die Polizei folgende Tipps:

   - Nicht jeder begeistert sich für Halloween: Rechnet also damit, 
     dass nicht jeder sich über ein Klingeln an der Haustür freut.
   - Ein Nein ist ein Nein, auch wenn ihr nur Spaß machen wollt und 
     die Dinge lustig findet.
   - Sucht euch Häuser aus, deren Bewohner ihr kennt oder, die euch 
     gerne empfangen.
   - Haltet euch in gut sichtbaren Bereichen auf und meidet dunkle 
     Ecken.
   - Nehmt ein Handy und eine Taschenlampe mit.
   - Versucht, für Verkehrsteilnehmer gut sichtbar zu sein.
   - Respektiert die Ruhezeiten.
   - Achtet bei Partys auf die Musiklautstärke.
   - Setzt euch nicht zu stark verkleidet oder gar alkoholisiert 
     hinters Steuer.
   - Die kleinen Geister sind sich der Folgen häufig gar nicht 
     bewusst. Eltern sollten mit ihren Kindern vor Halloween 
     sprechen, die Kinder sensibilisieren und sie je nach Alter ggf. 
     begleiten. Letztlich gilt: Eltern haften für ihre Kinder...
   - Straftaten werden von der Polizei konsequent verfolgt, natürlich
     auch an Halloween
   - Wählt die 110, solltet ihr euch bedroht oder gefährdet fühlen.

Einer spannenden Halloween-Nacht steht nichts im Wege, wenn "Spielregeln" eingehalten werden - damit alle Beteiligten Spaß haben und niemand zu Schaden kommt.

Die Polizei wünscht allen großen und kleinen Geistern, Hexen und Monstern ein friedliches Halloween-Fest mit jede Menge Süßem und wenig Saurem.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Trier
Pressestelle
Michael Notzon
Telefon: 0651 983 40025
E-Mail: pptrier.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.trier

Original-Content von: Polizeipräsidium Trier, übermittelt durch news aktuell

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