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Polizeipräsidium Rheinpfalz

POL-PPRP: E-Scooter ohne Versicherungsschutz

Ludwigshafen (ots)

Am Dienstag (31.03.2026) stellten Polizeikräfte bei Verkehrskontrollen zwei E-Scooter ohne gültigen Versicherungsschutz im Straßenverkehr fest.

Am Nachmittag, gegen 17:45 Uhr, befuhr ein 33-Jähriger mit einem E-Scooter die Dürkheimer Straße, dort überfuhr er eine rote Ampel. Polizeibeamte konnten dies beobachten und unterzogen ihn einer Verkehrskontrolle. Dabei stellten sie fest, dass an dem E-Scooter des 33-Jährigen kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war. Der Mann muss sich nun wegen des Rotlichtverstoßes und wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzt verantworten.

Am Abend, gegen 20:30 Uhr, kontrollierten die Beamten in Mannheimer Straße einen 14-Jährigen auf einem E-Scooter. Auch dieser Elektroroller war nicht ordnungsgemäß versichert. Weshalb nun gegen den Jugendlichen wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzt ermittelt wird.

   E-Scooter sind gerade in Städten ein beliebtes 
Fortbewegungsmittel. Viele kennen die Regeln zur Nutzung eines 
E-Scooters jedoch nicht. Beachten Sie daher die Hinweise Ihrer 
Polizei für eine sichere Fahrt mit dem E-Scooter:
   - Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist
     nicht erforderlich. Allerdings sollten Einsteiger das Fahren mit
     dem E-Scooter an einem Ort mit wenig oder keinem Straßenverkehr 
     üben.
   - Ein E-Scooter darf bauartbedingt nur 20 Stundenkilometer schnell
     fahren.
   - Für den E-Scooter muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen.
     Eine Haftpflicht sowie ein Versicherungskennzeichen sind 
     Pflicht.
   - E-Scooter sind nur für eine Person ausgelegt. Die Mitnahme von 
     Personen ist daher verboten.
   - E-Scooter müssen einen Radweg, einen Schutzstreifen oder einen 
     Radfahrstreifen benutzen, wenn dieser vorhanden ist. Ansonsten 
     müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege und Fußgängerzonen
     sind tabu!
   - Während der Fahrt mit einem E-Scooter ist die Benutzung eines 
     Smartphones verboten.
   - Beim Thema Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie bei 
     Autofahrern. Es darf nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden.

Bitte beachten Sie die Regeln, damit alle sicher an ihrem Ziel ankommen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Julia Steiner
Telefon: 0621 963-20022
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
https://s.rlp.de/86q

Original-Content von: Polizeipräsidium Rheinpfalz, übermittelt durch news aktuell

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