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POL-PDNW: Verkehrskontrollen mit der Zielrichtung Tuning auf der B9, A61 im Bereich Kreuz Speyer - Bilanz

POL-PDNW: Verkehrskontrollen mit der Zielrichtung Tuning auf der B9, A61 im Bereich Kreuz Speyer - Bilanz
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Polizei Autobahnstation Ruchheim (ots)

Am 24.06.23, in der Zeit von 08:00 bis 15:00 Uhr wurden im Dienstbezirk der Polizeiautobahnstation Ruchheim mobile Verkehrskontrollen durchgeführt. Hintergrund war eine Tuning/Drift Veranstaltung auf dem benachbarten Hockenheim Ring.

Eingesetzt war die Kontrollgruppe Tuning der Polizeidirektion Neustadt, sowie Kräfte der Polizeidirektion Ludwigshafen und Landau. Es wurden zielgerichtet offensichtlich veränderte Fahrzeuge (16) kontrolliert.

Bei den durchgeführten Kontrollen konnten insgesamt sechs Fahrzeuge festgestellt werden, bei denen die Betriebserlaubnis, durch illegale/nicht eigetragene Veränderungen, erloschen war. Besonders tragisch traf es einen VW Golf, bei dem der Besitzer einen niedrigen bis mittleren fünfstelligen Betrag in sein Fahrzeug investiert hatte. Dies wurde auch nicht beanstandet, jedoch konnte bei genauer Nachschau unter dem Seitenschweller ein Kabel festgestellt werden, welches dort eigentlich nichts zu suchen hat. Bei der genauen Inaugenscheinnahme wurde eine generell nicht eintragungsfähige LED Unterbodenbeleuchtung festgestellt.

Eine weitere Rarität war ein Toyota Celica in limitierter Auflage. Von diesem Fahrzeug wurden lediglich 2500 Stück aufgelegt. Problematisch war für den Besitzer, dass die eingetragene Abgasanlage den zwingend vorgeschrieben "Silencer" laut seinen Angaben während der Fahrt "verlor". Hierdurch konnten die vorgeschriebenen Geräuschwerte nicht eingehalten werden.

Die Vornahme solcher Veränderungen wird allgemein als "Tuning" bezeichnet. "Tuning" ist jede individuelle, technische Veränderung an Kraftfahrzeugen, die in erster Linie dem Zweck der optischen und akustischen Aufwertung, seltener auch der Leistungssteigerung dienen. Voraussetzung für den legalen Betrieb bzw. die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum ist das Vorliegen einer Genehmigung im Sinne der StVZO, zumeist in Form einer allgemeinen Betriebserlaubnis oder nach Einzelabnahme durch eine technische Prüfstelle. Liegt eine solche Genehmigung nicht vor, ist von einer illegalen Veränderung auszugehen und eine Gefährdung der allgemeinen Verkehrssicherheit anzunehmen. Regelmäßig haben die Veränderungen das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge.

Gegen alle Betroffenen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Rückfragen bitte an:

Polizeiautobahnstation Ruchheim
Alexander Frank, PHK
Leiter Kontrollgruppe Tuning der PD Neustadt
Telefon: 06237/933-0
E-Mail: pastruchheim.presse@polizei.rlp.de


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