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Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße

POL-PDNW: Auch an Ostern sollte man sich an die StVO, bzw. an das Gesetz halten.

Autobahnpolizei Ruchheim (ots)

In der Nacht vom Ostersonntag auf Ostermontag wurde durch Kräfte der Autobahnpolizei Ruchheim mobile Verkehrsüberwachungen auf der B9/A650/A61 durchgeführt. Hierbei konnten erhebliche Verstöße gegen diverse Vorschriften festgestellt werden. Hervorzuheben sind zwei Fahrten unter Drogeneinfluss, eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ein erheblicher Geschwindigkeitsverstoß. Hierbei wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 79 km/h überschritten.

Die überführten Verkehrssünder müssen mit hohen Bußgeldern/Geldstrafen/Fahrverboten rechnen.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
Polizeiautobahnstation Ruchheim
PHK Frank
Maxdorfer Straße 85
67071 Ludwigshafen am Rhein

Telefon 06237/933-0
E-Mail: pastruchheim@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.neustadt

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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