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POL-PDNW: Mit Einhandmesser gegen Waffengesetz verstoßen

POL-PDNW: Mit Einhandmesser gegen Waffengesetz verstoßen
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Neustadt/Weinstraße (ots)

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle in der letzten Nacht wurde bei einem 25-jährigen Autofahrer ein Einhandmesser in seinem Zugriffsbereich im Fahrzeug aufgefunden. Das Führen von Einhandmessern ist laut Waffengesetz verboten, es sei denn, es wurde in einem verschlossenen Behältnis transportiert. Den Fahrer erwartet nun Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Neustadt/Weinstraße
Matthias Reinhardt
Telefon: 06321-854-203
E-Mail: pineustadt.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.neustadt

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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