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Polizeidirektion Landau

POL-PDLD: Temporäre Überwachung des Durchfahrtsverbots für LKW auf der B10 mittels Enforcement-Trailer

Annweiler (ots)

Die Bundesstraße 10 ist eine wichtige West-Ost-Achse im Transitverkehr zwischen Landau und Pirmasens. Laut Messungen des LBM befuhren täglich 18.000 Fahrzeuge, davon 4.000 LKW (und -ähnliche Fahrzeuge) die B10.

In der Zeit von 28.02.2026 bis zum 17.05.2026 ist die B 10 von der Anschlussstelle Rinnthal / B 48 bis zur Anschlussstelle Annweiler-Ost wegen Arbeiten an der Brand- und Videoanlage in der Tunnelgruppe Annweiler voll gesperrt. Die Tunnelgruppe umfasst den Kostenfelstunnel, den Staufertunnel, den Löwenherztunnel und dem Barbarossatunnel.

Die örtliche Umleitungsstrecke für alle Fahrzeuge führt von der Anschlussstelle Rinnthal / B 48 bis zur Anschlussstelle Annweiler-Ost durch Rinnthal, Annweiler-Sarnstall und Annweiler.

Zur Entlastung der örtlichen Umleitungsstrecke ist mit Ausnahme des Anliegerverkehrs das Befahren der B 10 für LKW über 7,5t verboten. Die Einhaltung des Durchfahrtverbotes kontrolliert die Polizei regelmäßig täglich. Fahrzeugführer, die sich nicht an das Durchfahrtsverbot halten, müssen mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen und werden konsequent zurückgewiesen. Die Anzahl der hierbei festgestellten Verstöße (Stand bis zum 12.03.2026: 758 überprüfte LKW, 419 Zurückweisungen) zeigt, dass sich trotz der Kontrollen immer noch viele LKW-Fahrer nicht an die Verkehrsregelung halten.

Um die Einhaltung noch effektiver zu überwachen, wird das Durchfahrtverbot ab kommender Woche testweise mittels eines stationär aufgestellten Enforcement-Trailers rund um die Uhr automatisiert überwacht. Die automatisierte Überwachung ist zunächst auf den Zeitraum zwischen Dienstag (17.03.2026) und Donnerstag (19.03.2026) beschränkt. In diesem Zeitraum wird jeder LKW, der die Umleitungsstrecke befährt, unabhängig von der Geschwindigkeit durch den Trailer aufgezeichnet. Anschließend wird durch die Zentrale Bußgeldstelle überprüft, ob eine Genehmigung zum Befahren der Strecke vorlag. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das oben genannte Bußgeld fällig.

Neben den automatisierten Kontrollen wird die Polizei auch weiterhin vor Ort präsent sein.

Von dieser dauerhaften Überwachung verspricht sich die Polizei, dass die Verstöße gegen das Durchfahrtverbot deutlich zurückgehen. Insofern raten wir jedem LKW-Fahrer, die vorgesehene Umleitung für LKW über die A6 zu nutzen. Weitere Informationen zum Umfang der Sperrung finden Sie in der Pressemeldung des Landesbetriebs Mobilität unter https://lbm.rlp.de/service/presse-aktuelles/detail/vorankuendigung-b-10-tunnelgruppe-bei-annweiler-vollsperrung-ab-27-februar-aufgrund-umfangreicher-instandsetzungs-und-wartungsarbeiten.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Landau
Thomas Sewohl
Telefon: 06341-287-1012
https://s.rlp.de/XJAmi

Original-Content von: Polizeidirektion Landau, übermittelt durch news aktuell

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