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Zollfahndungsamt Essen

ZOLL-E: Steuergerechtigkeit und fairer Wettbewerb - das Zollfahndungsamt Essen zieht Bilanz in Sachen Zölle und Verbrauchsteuern

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Essen//Münster/Dortmund/Moers/Düsseldorf/Aachen/Köln/Kleve/Nordhorn/Bad Bentheim/Osnabrück/Sauerland (ots)

Steuergerechtigkeit und fairer Wettbewerb - das Zollfahndungsamt Essen zieht Bilanz in Sachen Zölle und Verbrauchsteuern

Das Zollfahndungsamt Essen kann für das vergangene Jahr 2019 erneut gute Erfolge in der Be-kämpfung von Zollstraftaten und der Verbrauchsteuerkriminalität vermelden. Seine Ermittlerinnen und Ermittler waren insbesondere bei der Bekämpfung der schweren, organisierten Kriminalität in Nordrhein-Westfalen erfolgreich.

Gesamtergebnis in Zahlen Von den 12.606 Ermittlungsfällen, die der deutsche Zollfahndungsdienst insgesamt in 2019 ein-geleitet hat, wurden mit 3.398 Ermittlungsverfahren über ein Viertel vom Zollfahndungsamt Es-sen wegen zumeist schwerer oder organisiert begangener Straftaten geführt. Die Verfahren teilen sich wie folgt auf die Deliktsbereiche auf: Zölle 61, Verbrauchsteuern 198, Verfahrensunabhängi-ge Finanzermittlungen 123, Sonstige 2, sonstige Verbote und Beschränkungen (u.a. Doping-, Waffen-, Arzneimittelkriminalität) 442 und Betäubungsmittel 2.575 Ermittlungsverfahren. Die Täter agieren zunehmend konspirativer, schotten sich weiterhin ab und nutzen vermeintlich sichere Kommunikations- und Schmuggelwege.

Die Ermittlungen richteten sich gegen insgesamt 3.970 Tatverdächtige. Die Anzahl der deut-schen und ausländischen Beschuldigten steht in einem nahezu ausgewogenen Verhältnis. Auf Grundlage der erfolgreichen Ermittlungen und schlüssigen Dokumentation der Ergebnisse durch Beamtinnen und Beamten des Zollfahndungsamtes Essen gegenüber der Justiz sprachen Gerichte in 2019 insgesamt Freiheitsstrafen von 543 Jahren und Geldstrafen von rund 342.000 Euro aus.

Die meisten Tatörtlichkeiten der Verfahren des Zollfahndungsamtes Essen in Jahr 2019 lagen auf dem Postweg, relativ dicht gefolgt von Sicherstellungen auf dem Landweg und mit Abstand gefolgt im Luft-bzw. Luftfrachtverkehr der beiden Großflughäfen Düsseldorf und Köln.

Der ermittelte Steuerschaden betrug etwa 21. Mio. Euro (Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, Ver-brauchsteuern). Auf die ebenfalls veröffentlichte Jahresstatistik wird verwiesen.

Einnahmen für Deutschland und Europa Der Deliktsbereich Zölle umfasst sich sowohl die Verhinderung und Verfolgung von Zuwiderhand-lungen gegen Zollbestimmungen sowie die Sicherung der finanziellen Interessen und handelspoli-tischen Maßnahmen der Europäischen Union als das Umsatzsteuerrecht im Zusammenhang mit Einfuhrvorgängen.

Hier wurden in 2019 61 Ermittlungsverfahren geführt. Die festgesetzten Steuerschäden aufgrund in 2019 abgeschlossener Verfahren lagen dabei mit über 6,1 Mio. Euro weiterhin auf hohem Ni-veau.

E-Bikes boomten... Besonders günstige E-Bikes werden in letzter Zeit aus China in die Europäi-sche Union eingeführt. Die Europäische Union hat daher zum Schutz der heimischen Produzen-ten Antidumpingmaßnahmen gegen die Billig-Einfuhren aus China ergriffen und seit Anfang 2019 einen Antidumpingzoll in Höhe von bis zu 70% auf E-Bikes aus chinesischer Produktion einge-führt. Seit Mitte 2019 führt das Zollfahndungsamt Essen zunehmend Ermittlungen wegen der Ein-fuhr von chinesischen Billigfahrrädern unter Umgehung entsprechender Antidumpingabgaben durch Verschleierung der tatsächlichen Herkunft aus China.

"Anti-Dumpingzölle verstehen sich als Schutzzölle, häufig insbesondere auf Produkte aus Asien, zum Schutz der deutschen und europäischen Produzenten. Insofern ermitteln wir im Anti-Dumpingbereich auch für den Schutz von Arbeitsplätzen in der deutschen Industrie" so der Leiter des Zollfahndungsamtes Essen, Regierungsdirektor Frank Denner.

Daneben lag ein weiterer Schwerpunkt in Ermittlungen von Einfuhrschmuggelvorgängen mit hochwertigen PKW aus Osteuropa und Nordafrika. In zwei großen Ermittlungskomplexen sollen insgesamt über tausend Luxusautos aus Russland und Libyen in die Europäische Union eingeführt worden sein, ohne die fälligen Einfuhrabgaben zu entrichten. Die Nobelfahrzeuge wurden anschließend über das Internet zum Kauf angeboten. Im Fall der Luxuswagen aus Libyen hat die Staatsanwaltschaft Bonn bereits Anklage erhoben. Im Fall der russischen "Nobelkarossen" wurden zudem auch die Fahrzeugdokumente gefälscht, so dass die Käufer zumeist nicht erfuhren, dass sie Autos aus Russland mit einer zum Teil erheb-lichen Anzahl von Vorbesitzern oder Unfallwagen kauften. Hier dauern die Ermittlungen an. Dazu siehe auch: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2019/z03_luxusauto.html https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2018/y43_autos_zfae.html

"Im Zusammenhang mit der Einfuhr von PKW aus Drittländern müssen beim Import nicht mehr zwingend Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Diese Erleichterung nutzten die kriminellen Autohändler und -schieber augenscheinlich hemmungslos aus." so der Leiter des Zoll-fahndungsamtes Essen, Regierungsdirektor Frank Denner.

Verbrauchsteuern - Steuergerechtigkeit und fairer Wettbewerb Im Deliktsbereich Verbrauchsteuern wurden im Jahr 2019 insgesamt 198 Ermittlungsverfahren geführt. Der ermittelte Steuerschaden lag mit über 15,5 Millionen Euro auf letztjährigem Ni-veau. Der festgesetzte Steuerschaden für im Jahr 2019 abgeschlossene Ermittlungsverfahren liegt mit über 2,7 Millionen Euro fast 40 % höher als im Jahr 2018. Der illegale Verkehr und Handel mit hochsteuerbaren Waren birgt durch die ausnehmend lukrativen, illegalen Gewinnaus-sichten ein enormes Betrugspotenzial.

Nach wie vor stellt der Schwarzhandel mit unversteuerten Tabakwaren und die illegale Herstel-lung von Wasserpfeifentabak einen Schwerpunkt der Ermittlungsarbeit des Zollfahndungsamtes Essen dar. Die hohen Gewinnaussichten durch den Absatz an breite Kunden¬kreise mit immer neuen aufkommenden oder boomenden Produkten erscheinen hier auf Seiten der Tatverdächti-gen offensichtlich besonders attraktiv.

Allein im Deliktsfeld Wasserpfeifentabak wurden im Jahr 2019 ca. 1,5 Tonnen Wasserpfeifen-tabak sichergestellt. Zusätzlich wurden durch die Beamtinnen und Beamten des Zollfahndungs-amtes Essen weitere mehr als 129 Tonnen Wasserpfeifentabak durch belegbare Beweisketten ermittelt. Hierdurch hat sich sowohl der ermittelte, als auch der festgesetzte Steuerschaden um das ca. 3-fache zum Vorjahr erhöht.

Anfang Mai 2019 konnte durch das Zollfahndungsamt Essen erneut eine illegale Wasserpfeifen-tabakproduktion in Duisburg ausgehoben und über 110 kg Wasserpfeifentabak, gefälschte Mar-kenverpackungen sowie große Mengen an Vormaterialien sichergestellt werden. Aus den sicher-gestellten Vormaterialien hätte ca. 1 Tonne illegaler Wasserpfeifentabak hergestellt werden können.

Im Vergleich: Ein Kilogramm Wasserpfeifentabak kostet in der Herstellung rund fünf Euro. Ver-kauft wurde der illegale Tabak in der Regel für 20 bis 25 Euro. Legal, also voll versteuert, kostet ein Kilogramm im Handel jedoch rund 60 Euro.

Als ein "Dauerbrenner" im wahrsten Sinne des Wortes erweist sich im Bereich der Ver-brauchsteuerdelikte die sog. "Heizölverdieselung". Hier handelt es sich um die zweckwidrige Verwendung von steuerbegünstigten Energieerzeugnissen (Heizöl) als Kraftstoff. Im Fahndungsjahr 2019 wurden 54.000 l Heizöl sichergestellt und über 3 Millionen l Heiz- und Schmieröl ermittelt. (Siehe auch Jahresstatistik 2019 des Zollfahndungsamtes Essen.)

So wurde am 14. September 2019 in einer konzertierten Einsatzmaßnahme durch das Zollfahn-dungsamt Essen eine Bande von Steuerbetrügern zerschlagen. Die Tätergruppierung steht im Verdacht durch das Verbringen von Heizöl aus Belgien in das deutsche Steuergebiet sowie die zweckwidrige Verwendung von Heizöl und Schmierölen als Kraftstoff für Lastkraftwagen Energie-steuern in erheblichem Ausmaß hinterzogen zu haben. So sollen die Beschuldigten regelmäßig Heizöl in großen Mengen aus Belgien und dem Raum Köln unter Missachtung von Transport-, Gefahrgut- und Umweltvorschriften auf ihr Betriebsgelände in Kerpen verbracht und dort vor-schriftswidrig gelagert haben. Mit dem Heizöl soll fast die gesamte Lkw-Flotte dreier Speditio-nen mit 30 - 40 LKW betankt worden sein. Sichergestellt wurden 34.000 l Heizöl, darüber hin-aus wurden weitere fast 3 Millionen l Heiz- und Schmieröl durch die Ermittlungen nachgewie-sen. Der Gesamtsteuerschaden liegt bei 1,4 Millionen Euro. Obendrein ermittelt der Zoll gegen Teile der Gruppierung auch wegen des Verdachtes des Vorenthaltens / Veruntreuens von Ar-beitsentgelt, der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt, des Tankkartenbetrugs, des Bankrotts, die Fi-nanzbehörden wegen des Verdachtes der Umsatzsteuerhinterziehung und die Bundespolizei we-gen des Verdachtes der Einschleusung von ausländischen Staatsangehörigen. Dazu siehe auch: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2019/z17_schleuser_steuerbetrueger.html

"Über eine Gewährleistung der Steuereinnahmen hinaus hat die Bekämpfung der Verbrauchsteu-erkriminalität besondere Bedeutung, da rechtstreue Mitbewerber ansonsten keine Chance haben, sich einer Verdrängung vom Markt zu erwehren", sagt Regierungsdirektor Frank Denner, Leiter des Zollfahndungsamtes Essen.

Die spezifischen statistischen Angaben zum Jahresergebnis des Zollfahndungsamtes Essen in den Bereichen Zölle und Verbrauchsteuern für das Jahr 2019, können der ebenfalls veröffentlich-ten Datei "ZFA Essen -Zölle und Verbrauchsteuern Jahresstatistik 2019" entnommen werden.

Infobox: Der Zuständigkeitsbereich der Essener Behörde, mit seinen Dienstsitzen in Aachen, Kleve, Köln, Moers, Münster und Nordhorn, erstreckt sich über Nordrhein-Westfalen und die Graf-schaft Bentheim mit dem angrenzenden Emsland (Niedersachsen).

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Essen
Pressesprecherin
Heike Sennewald
Telefon: 0201 27963 130
Mobil: 0172 266 1381
Fax: 0201 27963 194
E-Mail: presse@zfae.bund.de
www.zoll.de

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