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BPOLI-KA: Darum reicht ein Foto nicht als Ausweisersatz

Heidelberg (ots)

Am Mittwoch haben Beamte der Bundespolizei einen 22-jährigen Mann im Heidelberger Hauptbahnhof kontrolliert. Dieser wies sich nur mit einem Foto eines albanischen Reisepasses aus. Bei der späteren Überprüfung seiner Fingerabdrücke, kamen mehrere Haftbefehle sowie Fahndungen der Staatsanwaltschaften und ausländischen Behörden zutage.

Wie sich also herausstellte, waren die Zweifel der Beamten an der Identität des Mannes begründet. Der 22-Jährige war bereits wegen Betrugs und Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 25 Tagen verurteilt worden. Von der Landeserstaufnahmeeinrichtung Karlsruhe und dem Amtsgericht Heidelberg wurde er wegen Verstoßes gegen das Asylgesetz und Betrugs gesucht. Die griechischen Behörden suchten den Mann, da sein Aufenthaltsstatus geklärt werden sollte. Wie sich herausstellte, hatte der Mann seit Juli 2019 ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland und war somit ausreisepflichtig. Dieser Pflicht ist er nicht nachgekommen. Da er die Geldstrafe nicht zahlen konnte, um der 25-tägigen Haftstrafe zu entgehen, wurde er schlussendlich in die Justizvollzugsanstalt Mannheim eingeliefert. Gleichzeitig wurden die Behörden über seinen aktuellen Aufenthaltsort unterrichtet.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Daniela Barg
Telefon: 0721 12016 - 103
E-Mail: bpoli.karlsruhe.oea@polizei.bund.de
www.polizei.bund.de

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