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Polizeipräsidium Ulm

POL-UL: (UL) Blaubeuren - Staatsanwaltschaft Ulm und Polizei teilen mit: Ermittler bitten zum Speicheltest /

Ulm (ots)

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen nach mehreren Straftaten in Blaubeuren bitten die Ermittlungsbehörden jetzt einige Männer zur DNA-Reihenuntersuchung. Damit sollen drei Einbrüche und eine Vergewaltigung aufgeklärt werden.

Bei den Ermittlungen zu den Straftaten, die allesamt Ende 2020 begangen wurden, hat die Polizei bei der Spurensicherung DNA gefunden, das vom Täter stammen muss. Alle Ermittlungen haben bislang nicht zur Identifizierung des Täters geführt. Jetzt hoffen Staatsanwaltschaft und Polizei, mit der Reihenuntersuchung einen Schritt weiter zu kommen. Die Analyse der vom mutmaßlichen Täter stammenden DNA ergab, dass er im Herbst 2020 zwischen 41 und 52 Jahre alt gewesen sein muss. Nach dem Stand der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der Täter zu dieser Zeit in Blaubeuren wohnte. Dies trifft auf rund 700 Personen zu.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm hat der zuständige Richter am Amtsgericht die DNA-Reihenuntersuchung angeordnet. Die Ermittler bitten deshalb alle Männer aus Blaubeuren und seinen Teilorten Gerhausen und Weiler, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2020 dort gemeldet oder zugewiesen waren oder sich tatsächlich dort aufhielten und zwischen 41 und 52 Jahre alt waren, freiwillig eine Speichelprobe abzugeben.

Die Polizei erhebt die Proben der Freiwilligen am

   - Freitag, 20. August 2021, zwischen 12:00 Uhr und 20:00 Uhr, oder
   - Samstag, 21. August 2021, zwischen 12:00 Uhr und 20:00 Uhr,

in der Stadthalle Blaubeuren, 89143 Blaubeuren, Alberstraße 9. Die Polizei bittet, zum Termin einen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

Staatsanwaltschaft und Polizei erhoffen sich durch die DNA-Reihenuntersuchung neue Erkenntnisse in den Ermittlungsverfahren: Am 1. Oktober 2020 versuchte ein Unbekannter, in ein Wohnhaus in Gerhausen einzubrechen. Zunächst wollte er die Terrassentür aufhebeln, das gelang ihm aber nicht. Deshalb kletterte er auf einen Balkon und wollte dort die Tür aufhebeln. Er scheiterte aber auch hier. Mitte November versuchte sich der Unbekannte wieder an diesem Haus, scheiterte aber erneut. Anfang Dezember brach ein Unbekannter in ein Mehrfamilienhaus in Blaubeuren ein. Er hebelte die Terrassentür auf. In der Wohnung verging sich der Unbekannte an einer Frau. Als sie erwachte ergriff der Täter sofort die Flucht. Im Zuge der Spurensicherung fand die Polizei bei einem der Einbrüche in Gerhausen und dem Einbruch in Blaubeuren übereinstimmende DNA-Spuren. Sie geht deshalb davon aus, dass es sich um ein und denselben Täter handelt. Die Ermittlungen geben Anlass zur Annahme, dass der Täter in Blaubeuren oder den Teilorten Gerhausen und Weiler zu suchen ist.

Die Teilnahme an der Reihenuntersuchung erfolgt freiwillig. Jeder Mann aus dem angesprochenen Personenkreis, der hieran mitwirkt, leistet einen wesentlichen, aktiven Beitrag zur möglichen Aufklärung des Verbrechens. Denn je mehr Männer an der Reihenuntersuchung teilnehmen, desto kleiner wird die verbleibende Zahl. Dadurch kann sich das Entdeckungsrisiko für den Täter erhöhen. Außerdem ergeben sich möglicherweise neue Ermittlungsansätze und die Mitwirkenden helfen, eine möglicherweise von dem Täter ausgehende weitere Gefahr zu vermeiden.

Hinweise zu den Taten erbittet die Kriminalpolizei unter der Telefon-Nummer 0731/1880 oder per E-Mail an ulm.pp@polizei.bwl.de. Anonyme Hinweise sind über das zertifizierte Hinweisgebersystem BKMS auf der Inernetseite www.polizei-ulm.demöglich.

  Nachstehend geben Staatsanwaltschaft Ulm und Polizeipräsidium Ulm Antworten auf mögliche Fragen im Zusammenhang mit einer DNA-Reihenuntersuchung.

   - Warum führt die Polizei die DNA-Reihenuntersuchung durch?

Am 1. Oktober 2020 versuchte ein Unbekannter in ein Wohnhaus in Gerhausen einzubrechen. Mitte November versuchte sich der Unbekannte wieder an diesem Haus, scheiterte aber erneut. Anfang Dezember brach ein Unbekannter in ein Mehrfamilienhaus in Blaubeuren ein. Er hebelte die Terrassentür auf und verging sich der Bewohnerin. Die erwachte und der Täter ergriff die Flucht. Im Zuge der Spurensicherung fand die Polizei bei einem der Einbrüche in Gerhausen und dem Einbruch in Blaubeuren übereinstimmende DNA-Spuren. Sie geht deshalb davon aus, dass es sich um ein und denselben Täter handelt. Die Ermittlungen geben Anlass zur Annahme, dass der Täter in Blaubeuren mit oben genannten Teilorten zu suchen ist. Trotz intensiver Ermittlungen konnte der Spurenverursacher bislang nicht ausfindig gemacht werden.

   - Wann und wo findet die DNA-Reihenuntersuchung statt?

Die DNA-Reihenuntersuchung findet statt am

   - Freitag, 20. August 2021, zwischen 12:00 Uhr und 20:00 Uhr, und
   - Samstag, 21. August 2021, zwischen 12:00 Uhr und 20:00 Uhr,

in der Stadthalle Blaubeuren, 89143 Blaubeuren, Alberstraße 9. Die Polizei bittet, zum Termin einen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

   - Wer wird um eine freiwillige Speichelprobe gebeten?

Alle Männer aus Blaubeuren und seinen Teilorten Gerhausen und Weiler, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2020 dort gemeldet oder zugewiesen waren oder sich tatsächlich dort aufhielten, werden um ihre Teilnahme gebeten.

   - Was muss ich zur DNA-Reihenuntersuchung mitbringen?

Bitte bringen Sie zum Termin Ihren Personalausweis oder Reisepass mit, damit Ihre persönlichen Daten zweifelsfrei festgestellt werden können.

   - Werde ich verdächtigt?

Nein! Sie werden nicht verdächtigt. Durch Ihre Mithilfe leisten Sie allerdings einen wesentlichen, aktiven Beitrag zur möglichen Aufklärung der Taten. Denn je mehr Männer an der Reihenuntersuchung teilnehmen, desto kleiner wird die verbleibende Zahl. Dadurch kann sich das Entdeckungsrisiko für den Täter erhöhen. Außerdem ergeben sich möglicherweise neue Ermittlungsansätze und die Mitwirkenden helfen, eine möglicherweise von dem Täter ausgehende weitere Gefahr zu vermeiden.

   - Welche gesetzliche Grundlage liegt für eine 
     DNA-Reihenuntersuchung vor?

Gesetzliche Grundlage für eine DNA-Reihenuntersuchung ist § 81h Strafprozess-ordnung (StPO). Bei einem Verbrechen dürfen mit einer gerichtlichen Genehmigung Personen, die bestimmte, auf den Täter vermutlich zutreffende Prüfungsmerkmale erfüllen (z.B. Alter, Geschlecht), mit ihrer schriftlichen Einwilligung Speichelproben entnommen, diese zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters molekulargenetisch untersucht und die festgestellten DNA-Identifizierungsmuster mit den DNA-Identifizierungsmustern von Spurenmaterial abgeglichen werden (in diesem Fall mit tatrelevanten DNA-Spuren aus der Vergewaltigung und den Einbrüchen in Blaubeuren).

   - Wie läuft eine DNA-Reihenuntersuchung ab?

Mit einem sterilen Wattetupfer wird aus Ihrem Mund durch einen völlig schmerzfreien Abstrich eine Speichelprobe erhoben.

   - Was geschieht mit der von mir entnommenen Speichelprobe?

Die Speichelprobe wird als Untersuchungsmaterial zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters in anonymisierter Form an ausgewählte und auf ihre Zuverlässigkeit besonders geprüfte Untersuchungsstellen übergeben. Zur zweifelsfreien Zuordnung wird das Untersuchungsmaterial vor dem Versand an die Untersuchungsstelle mit einer Anonymisierungsformel, gebildet aus den Initialen, dem Geburtsjahr und einem zugeordneten Aktenzeichen der ermittlungsführenden Dienststelle, gekennzeichnet.

   - Beispiel: 		Max Mustermann, geb. 01.01.1975, Az. 12/34
   - Anonymisiert:   	M.M.1975_Az. 12/34

Untersuchungen werden nur am sogenannten nichtcodierenden Bereich (ohne Erbinformationen) des Untersuchungsmaterials und nur zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters und des Geschlechts durchgeführt. Weitergehende Untersuchungen oder Feststellungen werden nicht vorgenommen. Das Untersuchungsmaterial (DNA-Identifizierungsmuster und Speichelprobe) wird unverzüglich vernichtet, sobald es zu Vergleichszwecken im Zusammenhang mit diesem Ermittlungsverfahren nicht mehr benötigt wird.

   - Wird mein DNA-Identifizierungsmuster (DNA-Profil) gespeichert?

Ihr DNA-Profil wird nur so lange in einer Datei (nicht in einer Datenbank) gespeichert, bis der Abgleich mit den noch nicht zugeordneten DNA-Identifizierungsmustern aus den genannten Einbrüchen und der Vergewaltigung erfolgt und negativ ausgefallen ist. Danach wird Ihr DNA-Profil gelöscht. Diese kurzzeitige Speicherung des DNA-Profils ist jedoch notwendig, um es überhaupt abgleichen zu können.

   - Ich bin schon einmal straffällig geworden. Wird mein DNA-Profil 
     jetzt bei der Polizei rückwirkend gespeichert?

Nein! Auch wenn Sie bereits einmal straffällig geworden sind, wird Ihr DNA-Profil mit dieser Maßnahme nicht rückwirkend gespeichert oder erfasst und es findet auch kein sonstiger Abgleich statt.

   - Werden meine persönlichen Daten, die durch die Polizei erhoben 
     wurden, gespeichert?

Die Maßnahme wird unter Angabe der Personalien (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort) aufgrund von §§ 161, 163 StPO in den Ermittlungsakten von Polizei und Staatsanwaltschaft dokumentiert, die Daten werden aufgrund von §§ 70 ff. des Polizeigesetzes Baden-Württemberg (PolG) in polizeilichen Dateien gespeichert. Bitte bringen Sie zur DNA-Reihenuntersuchung Ihren Personalausweis oder Reisepass mit, damit Ihre Personalien durch die Polizei zweifelsfrei festgestellt werden können.

   - Was kann ich tun, wenn ich zum Termin der DNA-Reihenuntersuchung
     verhindert bin und trotzdem teilnehmen möchte?

In diesem Falle bitten wir Sie, sich mit der Kriminalpolizei Ulm unter Tel. 0731 188-4118 werktags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr in Verbindung zu setzen. Die Beamtinnen und Beamten sind gerne bereit, mit Ihnen einen anderen Termin abzustimmen, sei es auf einer Polizeidienststelle oder auch bei Ihnen zu Hause.

   - Warum führt die Polizei derartige Termine einer 
     DNA-Reihenuntersuchung durch?

In kurzer Zeit werden viele Menschen erreicht und in einem engen Zeitfenster kann eine Vielzahl von Speichelproben erhoben werden, die nach dem Ausschlussverfahren helfen, den Kreis möglicher Verdächtiger der Einbrüche und der Vergewaltigung rascher enger zu ziehen.

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Stefan Adamski, Staatsanwaltschaft Ulm, Tel. 0731/189-1111

Wolfgang Jürgens, Polizeipräsidium Ulm, Telefon: 0731/188-1111

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Ulm, übermittelt durch news aktuell

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