POL-OG: Neuried, Müllen - Mit betrügerischer Absicht
Neuried, Müllen (ots)
Der Anruf eines Betrügers führte für den noch Unbekannten am Mittwochmittag nicht zum gewünschten Erfolg. Gegen 14 Uhr erhielt ein Anwohner einen Anruf, indem ihm suggeriert wurde, dass er 38.500 Euro gewonnen habe. Er müsse lediglich mehrere Gutscheine im Wert von 100 Euro über das Internet besorgen, damit der Transport des Geldes gesichert wäre. Danach sollte er seinen Einkauf durch einen Anruf bestätigen. Anschließend würde ihm das Geld übergeben werden. Der Senior konnte die unehrlichen Absichten des Anrufers erkennen und alarmierte die Polizei. Ein Schaden entstand somit nicht.
Hinweise der Polizei:
- Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie
teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben! - Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn
einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen
gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige
Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180...,
0137...).- Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
- Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
- Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der
Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt
und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine
Antworten.- Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
- Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
- Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge
und Ihre Telefonrechnung. - Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder
Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb
einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich
zudem unverzüglich an Ihren Bankberater. - Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche
Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die
Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags
einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag
erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen
und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung
begleichen.- Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.
/kw
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781-211 211
E-Mail: offenburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
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