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Polizeipräsidium Konstanz

POL-KN: Zweite gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 02.07.2020

Immendingen (ots)

Verhaftung eines Tatverdächtigen nach gewalttätiger Auseinandersetzung vom 28.06.2020

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rottweil wurde der in der Nacht zum Montag festgenommene Betreiber einer Shisha-Bar dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Rottweil vorgeführt. Das Amtsgericht Rottweil erließ gegen den 28-jährigen irakischen Staatsangehörigen einen Untersuchungshaftbefehl. Der Verhaftete wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Die bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Rottweil und der Kriminalpolizeidirektion Rottweil ergaben, dass es bereits seit längerer Zeit Auseinandersetzungen zwischen dem Geschädigten und dem Tatverdächtigen gab.

Am Tatabend fuhr der Geschädigte mit Begleitern nach Immendingen. Er war mit einem Schlagwerkzeug bewaffnet. Noch bevor er auf den Beschuldigten traf kam es vor dem Lokal zu Schussabgaben aus einer Schreckschusswaffe. Der Beschuldigte griff den Geschädigten mit einem Messer an und verletzte diesen schwer. Dem Geschädigten gelang es noch zu flüchten und Anwohner zu alarmieren.

Der weitere Verlauf wurde bereits in der gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 29.06.2020 geschildert. Diese wurde im Presseportal des Polizeipräsidiums Konstanz veröffentlicht und ist dort unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110973/4637979 abrufbar.

Die Staatsanwaltschaft Rottweil bewertet das Tatverhalten des 28-jährigen Betreibers der Shisha-Bar als gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit versuchtem Totschlag, weshalb beim Amtsgericht Rottweil ein Antrag auf Anordnung der Untersuchungshaft geboten war. Der 19-Jährige Geschädigte befindet sich in einem Krankenhaus in stationärer Behandlung. Gegen ihn und seine Begleiter ermittelt die Staatsanwaltschaft Rottweil wegen Gefährlicher Körperverletzung und wegen des Verdachts des schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit Verstößen gegen das Waffengesetz.

Personen, die der Polizei sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizeidirektion Rottweil, Rufnummer 0741/4770, oder einer anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen. Relevant sind insbesondere noch nicht identifizierte Besucher der Shisha-Bar am Sonntagabend, 28.06.2020.

Staatsanwaltschaft Rottweil, Erster Staatsanwalt Grundke, Tel. 0741 243-2883,

Polizeipräsidium Konstanz, KHK Herbert Storz, Tel. 07531 995-1015

Rückfragen bitte an:

Herbert Storz
Polizeipräsidium Konstanz
Pressestelle
Telefon: 07531 995-1015
E-Mail: konstanz.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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