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Polizeipräsidium Konstanz

POL-KN: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 30.01.2020

Konstanz (ots)

Betrug durch sog. "Schockanrufer"

Opfer eines Betruges wurde eine 85-jährige Frau in Konstanz bereits am vergangenen Donnerstag. Die Frau erhielt einen Telefonanruf von zwei unbekannten Männern. Einer der Beiden behauptete, ihr Sohn zu sein, der andere gab sich als Rechtsanwalt aus. Die Anrufer teilten der Seniorin mit, dass der Sohn dringend 40.000 Euro zur Regelung eines Unfalls in Zürich benötige. Aufgrund dessen hob die Seniorin 21.500 Euro vom Konto ab und übergab dieses Geld, wie zuvor am Telefon vereinbart, am Bahnhof Konstanz-Petershausen einer Abholerin. Darauffolgend wurde die Seniorin von einer männlichen Person angerufen, der sich als angeblicher Polizeibeamter "Herr Schröder" vom Finanzamt ausgab. Er bekräftigte die Situation des Unfalls und beteuerte, dass das Geld in bar übergeben werden müsse, da ansonsten das Finanzamt ermitteln würde. Die Seniorin begab sich daraufhin wiederum zu ihrer Bank, um weiteres Geld zu holen. Der Ehemann der Frau berichtete davon zeitgleich einem Familienangehörigen, der sofort die Polizei informierte. Hierdurch konnte eine weitere Auszahlung an die Seniorin verhindert und sie über diese Betrugsart unterrichtet werden.

Staatsanwaltschaft Konstanz, Erster Staatsanwalt Andreas Mathy, Tel. 07531/280-2063

Polizeipräsidium Konstanz, Kriminalhauptkommissarin Tatjana Deggelmann, Tel. 07531/995-1014

Rückfragen bitte an:

Tatjana Deggelmann
Polizeipräsidium Konstanz
Pressestelle
Telefon: 07531 995-1014
E-Mail: konstanz.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Konstanz, übermittelt durch news aktuell

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