POL-REK: 251009-3: Betrüger verkaufte gestohlenes Auto
Bergheim (ots)
Ermittler suchen Zeugen
Die Polizei Rhein-Erft-Kreis fahndet nach einem etwa 35 Jahre alten, etwa 185 Zentimeter großen und auffallend muskulösen Mann mit Glatze oder sehr kurzen Haaren sowie Tätowierungen an Armen, Hals und Nacken. Der Unbekannte, bekleidet mit schwarzem Basecap, schwarzem Hoodie und rotem Logo auf der Brust, schwarzer Cargo Hose und weißen Turnschuhen soll am Mittwoch (8. Oktober) in Bergheim einem Geschädigten mit Hilfe gefälschter Fahrzeugpapiere ein gestohlenes Auto verkauft haben.
Die Beamten des Kriminalkommissariats 21 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise nehmen die Ermittler telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.
Laut ersten Informationen soll der Geschädigte (40) durch Inserate im Internet auf einen schwarzen Toyota RAV 4 aufmerksam geworden sein. Er habe den Verkäufer dann gegen 13.45 Uhr am Bahnhof in Bergheim getroffen, wo dieser bereits mit dem Auto wartete. Nach einer Probefahrt habe die Fahrzeugübergabe samt Bezahlung dann auf einem Parkplatz an der Kirchstraße stattgefunden. Nach der Bargeldübergabe habe sich der unbekannte Verkäufer unter einem Vorwand entfernt. Der Käufer wurde misstrauisch und rief die Polizei.
Polizisten stellten vor Ort fest, dass es sich bei den Fahrzeugpapieren um entwendete beziehungsweise mutmaßlich gefälschte Dokumente handelte. Das Fahrzeug war zur Fahndung ausgeschrieben. Die Beamten stellten das Fahrzeug und die Fahrzeugpapiere sicher. Sie sicherten Spuren und fertigten eine Strafanzeige.
Die Polizei rät:
Seien Sie vorsichtig. Anzeichen eines betrügerischen Fahrzeugverkaufs könnten sein:
- Erstaunlich niedriger Preis und damit verbundene Erklärungen des Verkäufers über seine persönliche oder finanzielle Notlage. - Das angebotene Fahrzeug wird nicht mit Originalschlüsseln oder nur mit einem Originalschlüssel verkauft. - Die Kaufabwicklung findet an ungewöhnlichen und/oder abgelegenen Orten statt. - Die Entrichtung des Kaufpreises wird bei teuren Fahrzeugen in Bar verlangt, Überweisungen werden abgelehnt. (rs)
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