Kommentar zum Stichwahl-Urteil in NRW
Bielefeld (ots) - Nun steht juristisch fest, dass Bürgermeister und Landräte bei den Kommunalwahlen am 13. September 2020 nicht im ersten Wahlgang bestimmt werden. Es sei denn, ein Kandidat bekommt auf Anhieb die absolute Mehrheit. Ansonsten bleibt es bei der Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen in der ersten Runde. Das höchste Gericht in Nordrhein-Westfalen hat richtig entschieden. In ...