EU-Schutzstandards: Kein Frauenfeind / Kommentar von Christian Rath
Freiburg (ots) - Die EU hat den Schutz von Frauen verbessert. Dabei ist es kein Skandal, dass sie die Strafbarkeit der Vergewaltigung nicht einheitlich regelt. Dazu hat sie schlicht keine Kompetenz. Die EU ist kein Staat. Sie hat daher nur dort Kompetenzen, wo ihr die Mitgliedsstaaten diese in den EU-Verträgen ausdrücklich eingeräumt haben. Das Strafrecht gilt dabei ...