Mitteldeutsche Zeitung: zu NPD-Verbotsverfahren
Halle (ots) - Schon bisher hat das Bundesverfassungsgericht für ein Verbot eine "aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung" verlangt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aber sagt: Es genügt nicht, dass eine Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, ihr Verbot muss auch verhältnismäßig sein. Das ist es nur, wenn die Partei eine "unmittelbare Gefahr" für die Demokratie ...