Stuttgarter Zeitung: Kommentar zum EuGH-Urteil
Stuttgart (ots) - Gerichte sind nicht in erster Linie dazu da, um die Gemüter zu beruhigen. Trotzdem ist es begrüßenswert, dass dem Europäischen Gerichtshof genau dies gelungen ist. Man muss sich nur einmal vorstellen, was geschehen wäre, wenn die Luxemburger Richter anders entschieden hätten. Wenn sie der niemals arbeitenden, nicht einmal Arbeit suchenden Rumänin ein Recht auf Hartz IV zugesprochen hätten. Ein ...