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P&R-Container-Pleite: "Keine Chancen auf Schadensersatz vergeben"
Insolvenzverwalter kündigt Abschlagszahlungen an
Voraussetzung ist die Unterzeichnung eines vagen Vergleichs

Bremen (ots)

Anleger, die bei der inzwischen insolventen P&R-Gruppe in Container investiert haben, sollten auf keinen Fall auf Schadensersatzforderungen gegen Anlagevermittler oder Finanzberater verzichten. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jan-Henning Ahrens von der Bremer Kanzlei KWAG RECHTSANWÄLTE warnt auch davor, sich jetzt ausschließlich auf den Insolvenzverwalter und den Ausgang des Verfahrens zu verlassen. "Die P&R-Anleger müssen damit rechnen, dass sie am Ende mit einem Bruchteil ihres investierten Kapitals abgefunden werden." Der Insolvenzverwalter Michael Jaffè hatte kürzlich mitgeteilt, er habe mittlerweile 110 Millionen Euro für die Gläubiger gesichert und wolle ab dem kommenden Jahr Abschläge an die Anleger auszahlen. Betroffen sind mehr als 54.000 Anleger, die zusammen rund 3,5 Milliarden Euro in Container investiert haben.

Voraussetzung für die angekündigten Abschlagszahlungen sei allerdings, dass sich die Anleger einem Vergleich anschließen, der bereits einstimmig vom Gläubigerausschuss genehmigt sein soll. Laut Rechtsanwalt Ahrens wird im vorgeschlagenen Vergleich jedoch nicht die Auszahlungssumme vereinbart, sondern nur eine Berechnungsgröße ermittelt, auf deren Grundlage dann die Höhe der jeweiligen Ausschüttung festgelegt wird. "Das kann bedeuten, dass die geprellten Anleger im Insolvenzverfahren schlussendlich mit weniger als zehn Prozent ihres investierten Kapitals abgefunden werden."

P&R-Anleger, die ihr Container-Investment über Vermittler gezeichnet haben, hätten laut Ahrens aber Chancen, ihr gesamtes Kapital zu retten. Es bestehen seiner Ansicht nach Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater und den Vertrieb. Viele Banken und Sparkassen hätten ihren Kunden die P&R-Container-Direkt-Investments empfohlen. Dabei sei häufig nicht korrekt über Risiken aufgeklärt worden. "Wäre die vertragliche Konstellation von den Beratern auch nur oberflächlich geprüft worden, wäre sehr schnell klar gewesen, dass die Anleger tatsächlich überhaupt kein Eigentum an Containern erwerben", sagt Ahrens. Eine mangelhafte Plausibilitätsprüfung begründe Schadensersatzansprüche, die zu einer Rückabwicklung des Investments führen können. Anleger bekämen dann ihr gesamtes eingesetztes Kapital zuzüglich Zinsen vom Geldinstitut oder dem Vermittler zurück.

Ahrens rät allen P&R-Anlegern deshalb zu besonderer Vorsicht bei der Unterzeichnung der Vergleichsvereinbarung, weil nicht ausgeschlossen sei, dass damit auch einer sogenannten Erledigungsklausel zugestimmt wird: "Dann haben sich alle Schadensersatzansprüche unwiderruflich erledigt." Nach seiner Einschätzung ist es außerdem nicht auszuschließen, dass bestimmte Rechtsanwälte, deren Einschaltung P&R-Anlegern zu Beginn des Insolvenzverfahrens von großen Vertriebsstrukturen empfohlen wurde, heute Mitglieder des Gläubigerausschusses sind. "Damit dürfte ein starkes Interesse bestehen, die Vertriebe nicht anzugreifen und stattdessen einen Vergleich im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu befördern", sagt Ahrens.

Die drei Gesellschaften des ehemals größten Anbieters von Direkt-Investments in Container hatten vergangenes Jahr Insolvenzanträge gestellt. P&R betreute nach eigenen Angaben rund 1,25 Millionen Containereinheiten und will in zehn Jahren ein Verkaufsvolumen von mehr als sieben Milliarden Euro abgewickelt haben. Die Verträge zwischen Anlegern und den P&R Gesellschaften weisen nach Ansicht von Ahrens allerdings schwer wiegende Mängel auf. So sei offenbar in den meisten Fällen kein Eigentum an den Containern übertragen wurde. Außerdem habe auch der Insolvenzverwalter inzwischen festgestellt, dass mindestens eine Million Container fehlen. "Sie existieren offenbar nur auf dem Papier", sagt Ahrens Damit könnte sich der Fall zum größten Anleger-Desaster der jüngeren Geschichte entwickeln. KWAG RECHTSANWÄLTE vertritt bereits zahlreiche Mandanten in dieser Sache.

Kanzleiprofil KWAG RECHTSANWÄLTE

KWAG RECHTSANWÄLTE mit Sitz in Bremen gehört zu den erfolgreichen, vor allem im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in Norddeutschland und zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem Rechtsbereich. Inhaber ist der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jan-Henning Ahrens. KWAG RECHTSANWÄLTE sind Experten für Schadensersatz. Die Kanzlei ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso spezialisiert wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen, Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für kleine und mittelständische Unternehmen. Daneben stellt die Kanzlei ihre juristischen Kompetenzen bei der anlegerfreundlichen Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur Verfügung, inklusiv des Bereichs Crowdfunding und Crowdlending. KWAG RECHTSANWÄLTE positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der Seite von Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG RECHTSANWÄLTE zu einem verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten, vor, während und nach wichtigen Anlageentscheidungen. Daneben vertritt die Kanzlei die Interessen geschädigter Käufer im VW-Abgas-Skandal, gegen das Lkw-Kartell und bietet profunde juristische Beratung im Arbeits-, Immobilien- und Umweltrecht.

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens, KWAG RECHTSANWÄLTE, Lofthaus 4, Am
Winterhafen 3a, 28217 Bremen,info@kwag-recht.de, Tel.: 0421 520948-0,
Fax: 0421 520948-9, www.kwag-recht.de

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