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Kfz-Versicherungen
Prämienvergleich notwendiger denn je
ADAC Tipps für die Wahl der passenden Police

München (ots)

Wer über einen Kfz-Versicherungswechsel nachdenkt, sollte die zu leistenden Prämien genau vergleichen und sich nicht nur an niedrigen Prozenten für schadenfreie Jahre orientieren. Denn mit der Reform der Schadenfreiheitsklassen führen einige Versicherer bei Neuabschlüssen neue Rabattstaffeln ein. Reduzierte Prozente bringen dann unter Umständen keine Ersparnis, wenn beispielsweise gleichzeitig der Grundbeitrag der Police erhöht wird. Weitere Tipps für die Wahl der passenden Kfz-Versicherung hat der ADAC zusammengestellt:

   - Die Deckungssumme sollte mindestens 50, besser noch 100 
     Millionen Euro abdecken. Die gesetzlich vorgeschriebene Summe 
     ist in keinem Fall ausreichend.
   - Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkasko 
     sollte bei Totalschaden oder Diebstahl mindestens bei sechs 
     Monaten liegen. In guten Verträgen umfasst der Schutz bis zu 24 
     Monate.
   - Bei Wildschäden sind in der Teilkasko oft nur Schäden durch 
     Wildtiere wie Reh oder Wildschein versichert. Bei einigen 
     Anbietern sind aber auch Marderbisse oder Kollisionen mit Tieren
     aller Art abgedeckt.
   - Autofahrer sollten prüfen, wie weit sie nach einem Schadenfall 
     zurückgestuft werden - sehr günstige Policen haben oft schlechte
     Rückstufungen.
   - Auch bei grober Fahrlässigkeit bei der Verursachung von Schäden 
     in der Kaskoversicherung sollte eine vollständige 
     Leistungsübernahme vertraglich vereinbart sein. Ausgenommen sind
     hierbei generell grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl (z.B.
     Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen-
     oder Alkoholeinfluss.
   - Werkstattbindung sollte bei Neu- und Leasingfahrzeugen nicht 
     akzeptiert werden. Denn für Kulanzleistungen verlangt der 
     Hersteller oft den Besuch einer Vertragswerkstatt. Bei 
     Leasingfahrzeugen kann der Besuch der vom Hersteller 
     zugelassenen Werkstatt vorgeschrieben sein.
   - Ein Rabattschutz sorgt dafür, dass Autofahrer nach einem Schaden
     nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft 
     werden.
   - Ein erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit 
     Mietwagen im europäischen Ausland sollte in den 
     Versicherungsbedingungen enthalten sein (Mallorca-Police).

Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. Die Kündigung muss dann spätestens bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft sein. Bei Prämienerhöhung besteht unabhängig von diesem Termin ein Sonderkündigungsrecht.

Pressekontakt:

ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Unternehmenskommunikation
Dr. Bettina Hierath
Tel.:(089) 7676-2466
bettina.hierath@adac.de
www.presse.adac.de

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