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Bernhardt/Fahrenschon: Weg frei für MiFID in Deutschland - Union stärkt Rechte der Anleger und gibt Finanzmarkt Sicherheit

Berlin (ots)

Zur heutigen 2./3. Lesung des
Finanzmarktrichtlinienumsetzungsgesetzes (FRUG) erklären der 
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Otto 
Bernhardt MdB, sowie der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der
CSU Landesgruppe und zuständige Berichterstatter, Georg Fahrenschon 
MdB:
Mit der heutigen Verabschiedung des 
Finanzmarkt-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes, kurz FRUG durch den 
Deutschen Bundestag erhält der Wertpapierhandel in Deutschland quasi 
ein neues Grundgesetz. Dank des Einsatzes der Union konnte im Rahmen 
einer weitgehenden 1:1 Umsetzung der Richtlinie eine ausgewogene 
Lösung sowohl für die Anlegerinteressen einerseits als auch für die 
am Finanzmarkt agierenden Wertpapierhändler andererseits gefunden 
werden. Deutschland setzt einen neuen Markstein im Hinblick auf die 
Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Finanzmarktes in Europa.
Mit dem Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz wird die 
EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) in nationales
Recht umgesetzt. Das Umsetzungsgesetz verwirklicht das Ziel der 
EU-Richtlinie, die Finanzmärkte in der Europäischen Union im 
Interesse des grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsverkehrs und
einheitlicher Grundlagen für den Anlegerschutz zu harmonisieren. 
Ziele sind ein verbesserter Anlegerschutz, ein verstärkter Wettbewerb
und die Harmonisierung des europäischen Finanzmarktes. Die 
Finanzmarktrichtlinie führt zu einer Ausdehnung des 
Anwendungsbereichs der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie von 1993, 
da sie neue Regelungen für Handelsplattformen und für die Ausführung 
von Wertpapiergeschäften statuiert. Darüber hinaus enthält die MiFID 
Punkte zum Abbau von Bürokratie und zur Regelungsvereinfachung.
Ein wichtiges Element für den deutschen Finanzplatz werden künftig
zweifelsohne sog. Multilateral Trading Facilities (MTF) - 
Multilaterale Handeslplattformen sein. Die Regierungsfraktionen haben
sich entschlossen, die Aufsicht über die MTF wie im Gesetzentwurf 
vorgesehen an die BaFin zu übertragen. Keine Frage, eine 
Rechtszersplitterung in Deutschland muss ebenso vermieden werden wie 
Regelungen gefunden werden sollten, die den Finanzmarkt Deutschland 
stärken. Hierbei verkennen wir aber nicht, dass bereits jetzt 
börsenähnliche Einrichtungen sachgerecht durch die 
Börsenaufsichtsbehörden der Länder überwacht werden und Defizite in 
der Aufsicht keinesfalls festzustellen sind. Auch im Hinblick auf den
Koalitionsvertrag, wonach noch in dieser Legislaturperiode "die 
Börsenaufsicht .. in Abstimmung mit den Ländern zugunsten einer 
einheitlichen Aufsicht zu reformieren" sei und der seit wenigen 
Wochen wirkenden Kommission von Bundestag und Bundesrat zur 
Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, die sich auch des 
Themas Neustrukturierung der Börsenaufsicht angenommen hat, sind auch
andere Aufsichtsstrukturen über die MTF denkbar. Auch die Argumente, 
dass die zuständigen Landesbehörden für die Aufsicht geeignet seien, 
bleiben für die Koalitionsfraktionen erwägenswert.
Den Vertrieb geschlossener Fonds und von Zertifikaten sehen wir 
unabhängig von der Verabschiedung dieses Gesetzes als einen Bereich 
an, mit dem wir uns gesondert beschäftigen wollen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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  • 29.03.2007 – 10:31

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