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Heinen/Klöckner: Grenzüberschreitender Verbraucherschutz wird gestärkt

Berlin (ots)

Zu der heutigen 1. Lesung des Gesetzes über die
Durchsetzung des Verbraucherschutzgesetzes bei 
innergemeinschaftlichen Verstößen erklären die stellvertretenden 
Vorsitzende der AG Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 
Ursula Heinen MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Julia Klöckner MdB:
Mit dem Gesetzentwurf zur Durchsetzung des 
Verbraucherschutzgesetzes bei innergemeinschaftlichen Verstößen 
werden die Verbraucherrechte durch die Schaffung eines Netzwerks von 
Verbraucherbehörden, die sich gegenseitig bei grenzüberschreitenden 
Vorfällen unterstützen, gestärkt und auf europäischer Ebene 
angeglichen. Irreführende oder aggressive Werbepraktiken, unzulässige
Vertragsklauseln, die Nichteinhaltung der Vorschriften über das 
Fernsehabsatzrecht, Verstöße bei Haustürgeschäfte, beim 
Pauschalreise- oder Arzneimittelrecht können so von den Behörden 
verfolgt werden. Damit wird es künftig schneller und effektiver 
möglich sein, schwarze Schafe, die bei seinen europaweiten Geschäften
gegen die Rechte der Verbraucher verstoßen, das Handwerk zu legen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, 
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen und das 
Luftfahrtbundesamt werden dabei als zentrales Behördennetz in 
Deutschland fungieren. Ein zentrales deutsches Anliegen war es, den 
Bürokratieaufwand in Grenzen zu halten. Die deutschen Behörden werden
deshalb bei ihrer Arbeit auf die Verbraucherzentralen und die 
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs zurückgreifen und mit 
der Verfolgung von Rechtsverstößen beauftragen. Dies ist auch in 
Richtung der Verbraucherzentralen und der Verbände der Wirtschaft ein
wichtiges Signal!
Verbraucher werden künftig einen größeren Erfolg haben, wenn sie 
ihre Rechte bei Verstößen einfordern. Das theoretische 
Verbraucherrecht wird nun auch grenzüberschreitend praktische 
Auswirkungen haben.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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