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Meister: BVerfG stärkt Eigenverantwortlichkeit

Berlin (ots)

Anlässlich der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts über den Normenkontrollantrag des Landes 
Berlin auf Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen ab 2002 erklärt 
der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. 
Michael Meister MdB:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zu begrüßen. Es setzt
die richtigen Anreize für den Umgang mit knappen Ressourcen. 
Selbstverursachte Kosten können am Ende nicht auf alle Steuerzahler 
abgewälzt werden. Nach wie vor gilt damit der Satz: "Jeder muss 
zunächst vor seiner eigenen Tür kehren." Dies ist auch eine 
Konsequenz aus der Eigenverantwortlichkeit, die das 
Bundesverfassungsgericht zu Recht betont. Der Regierende 
Bürgermeister von Berlin wird demzufolge der Haushaltskonsolidierung 
eine höhere Priorität als bisher einräumen müssen anstatt populäre, 
aber unbezahlbare Maßnahmen zu versprechen. Das 
Bundesverfassungsgericht hat hierfür eine Reihe von Maßnahmen 
aufgezeigt.
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