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Hüppe: Wahlrecht bei Schwerbehindertenvertretungen wahrnehmen

Berlin (ots)

Anlässlich der anstehenden Wahlen der
Schwerbehindertenvertretungen erklärt der Beauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit 
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Vom 1. Oktober bis 30. November 2006 werden die 
Schwerbehindertenvertretungen in Betrieben neu gewählt. Im 
Sozialgesetzbuch IX ist festgelegt, dass die Vertretungen alle vier 
Jahre neu gewählt werden. Es ist zu hoffen, dass die Menschen mit 
Behinderungen rege von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, und damit die
Stellung der Schwerbehindertenvertretung stärken.
Die Vertretungen haben die Aufgabe darauf zu achten, dass die 
Vorschriften für schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz 
eingehalten werden. Außerdem beantragt die Interessenvertretung 
Maßnahmen für behinderte Menschen, wie beispielsweise berufliche 
Umschulungen. Die Vertretungen sind auch Vermittler zwischen dem 
Arbeitgeber und den Arbeitnehmern mit Behinderungen. Die 
Schwerbehindertenvertretungen nehmen Anregungen und Beschwerden der 
Mitarbeiter entgegen und versucht eine Klärung mit dem Arbeitgeber zu
erreichen.
Gerade im Hinblick auf den demografischen Wandel wird die 
Bedeutung der Schwerbehindertenvertretungen zunehmen. Denn bei älter 
werdenden Arbeitnehmern ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass 
Behinderungen als Folge von Krankheiten entstehen. Hier haben die 
Interessenvertretungen eine Schlüsselrolle bei der gesundheitlichen 
Prävention und beim betrieblichen Eingliederungsmanagement, dessen 
Ziel es ist, den Mitarbeiter nach Krankheit oder Unfall im Betrieb zu
halten.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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