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Aigner: Hochschulzusammenarbeit von Bund und Ländern erweitern

Berlin (ots)

Anlässlich der Verhandlungen zur Föderalismusreform
erklärt die bildungs- und forschungspolitische Sprecherin der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Aigner MdB:
Am Ende der Föderalismusverhandlungen müssen Rahmenbedingungen für
ein modernes Hochschul- und Bildungssystem stehen.
Erstes Element sind strategische Partnerschaften und Initiativen 
von Bund und Ländern, wie der geplante und dringend notwendige 
Hochschulpakt. Solche Vorhaben müssen auf einer verfassungsrechtlich 
sauberen Grundlage stehen. Am besten wäre dies durch eine 
Modifizierung des Artikels 91 b zu erreichen, mit der klargestellt 
wird, dass Bund und Länder bei der Förderung von Vorhaben der 
Wissenschaft an Hochschulen zusammenarbeiten können. Die Auswertung 
der Parlamentarischen Anhörung am 29. Mai 2006 hat gezeigt, dass eine
strikte Trennung von Wissenschaft und Forschung von der 
Gesamtentwicklung der Hochschulen kaum möglich ist.
Zweitens muss die Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes für 
einen Modernisierungsschub genutzt werden. Die Länder dürfen das 
Hochschulrahmengesetz nicht einfach ersetzen. Die Devise heißt 
Freiheit für die Hochschulen, also weg mit Regulierung und 
Dienstrechtszwängen. Die Föderalismusreform schafft Raum für einen 
produktiven Wettbewerb um ein zukunftsweisendes Hochschulrecht.
Drittens darf die Zusammenarbeit in der Forschung nicht nur auf 
dem Papier stehen bleiben, sondern muss ausgefüllt werden. Die Länder
dürfen sich nicht auf die Hochschullehre zurückziehen, sondern müssen
ihren Teil zur Erfüllung des 3-Prozent-Ziels Forschung und 
Entwicklung am BIP (Bruttoinlandsprodukt) erbringen.
Viertens ist auch die Neuregelung des Hochschulbaus 
zukunftsweisend. Es bedarf keines abgestimmten Verfahrens aller 16 
Länder für die Sanierung einer Mensa. Allerdings sollten sich die 
Länder verpflichten, nicht nur den ihnen zweckgebunden überwiesenen 
Bundesanteil der Hochschulbauförderung zu investieren, sondern auch 
ihre bisherigen Kofinanzierungsmittel weiterhin aufzubringen. Der 
Gesamtplafonds muss mindestens gehalten werden.
Fünftens sind die Klarstellungen im Schulbereich richtig. Die 
Schulpolitik ist und bleibt rechtliche Domäne der Länder und sie muss
damit auch finanziell von diesen allein verantwortet werden. Die 
vorgesehene Neuregelung (keine Finanzhilfen ohne rechtliche 
Zuständigkeit) muss bleiben. Sie ist kein Kooperations-, sondern ein 
Korruptionsverbot.  Dass dies richtig ist, hat nicht zuletzt die 
Kritik des Bundesrechnungshofs am Ganztagsschulprogramm gezeigt.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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