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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Götz: Reformbedarf bei Unternehmensbesteuerung ist unstrittig

Berlin (ots)

Zu den vom Sachverständigenrat und von der Stiftung
Marktwirtschaft vorgestellten Reformmodellen zur 
Unternehmensbesteuerung erklärt der kommunalpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Die weit überwiegende Mehrheit der Wirtschafts- und Steuerexperten
fordert eine Reform der Unternehmensbesteuerung, die nicht nur für 
Kapitalgesellschaften, sondern für alle Unternehmensrechtsformen 
Änderungen mit sich bringt. Dabei ist klar, dass Alternativen für die
Gewerbesteuer kein Tabu sein können und die Kommunalfinanzen auf eine
neue Basis gestellt werden müssen.
Die Vorberatungen mit den Experten sind noch in vollem Gange. Die 
Bundesregierung und die Regierungsfraktionen haben sich noch nicht 
auf ein bestimmtes Reformmodell festgelegt. Zunächst gilt es, die 
verschiedenen Vorschläge steuerpolitisch zu prüfen und auf ihre 
Folgewirkungen zu untersuchen. Quasi als Brücke bis zu dieser großen 
Unternehmenssteuerreform werden die Abschreibungsbedingungen für 
bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens verbessert. Diese 
Anhebung der degressiven Abschreibung auf höchstens 30 % wird bis zum
31. Dezember 2007 befristet.
Bis zum 1. Januar 2008 soll eine wirtschaftskraftbezogene 
kommunale Unternehmensbesteuerung mit kommunalem Hebesatzrecht 
geschaffen werden. Ziel ist es, die Kommunalfinanzen mit der Reform 
der Unternehmensbesteuerung auf eine solide Basis zu stellen. Deshalb
werden wir mit den Städten, Gemeinden und Landkreisen ausgewogene 
Lösungen finden.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:  (030) 227-52360
Fax:      (030) 227-56660
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