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Singhammer: Besserstellung für Familien

Berlin (ots)

Zu den Beschlüssen des Bundeskabinetts zur
Entlastung von Familien erklärt der familienpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:
Die geplante Neuregelung zur steuerlichen Absetzbarkeit der 
Kinderbetreuungskosten ist ein wichtiger Schritt zur finanziellen 
Entlastung von Familien, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und 
ein Erfolg für Familienministerin von der Leyen.
Die Einführung eines Zwei-Stufenmodells für die Absetzbarkeit von 
berufsbedingten Betreuungskosten bringt dem durchschnittlichen 
Verdiener eine Steuerersparnis um 90 Euro monatlich. Es gilt 
rückwirkend zum 01. Januar 2006.
Berufstätige können die Betreuungskosten für ihr Kind bis zum 
Alter von sechs Jahren absetzen, sofern diese 1000 Euro 
überschreiten. Das entspricht der Lebenswirklichkeit der Familien 
erheblich mehr, da die vorschulische Betreuung wesentlich 
kostenintensiver ist.
Da die Eltern durch den kostenfreien Schulbesuch finanziell 
entlastet werden, können berufstätige Eltern bei Kindern vom 7. bis 
zum 14. Lebensjahr ihre Betreuungskosten schon vom ersten Euro an bis
zu einem Betrag von 4000 Euro im Jahr steuerlich geltend machen.
Der geltende Kinderfreibetrag von 5808 Euro beziehungsweise das 
Kindergeld von 1848 Euro je Kind sind von den Maßnahmen nicht 
berührt.
Die beschlossene Entlastung gilt nur für berufstätige Eltern. Um 
den Grundsatz der Wahlfreiheit unterschiedlicher Lebensentwürfe zu 
realisieren, bedarf es einer Ergänzung für Eltern, die nicht beide 
erwerbstätig sind.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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