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Heinen: Verbesserte Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten beschlossene Sache

Berlin (ots)

Zum Beschluss der Bundesregierung zur Verbesserung
der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten erklärt die
Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
Ursula Heinen MdB:
Es ist ein familienpolitischer Erfolg von Bundesfamilienministerin
von der Leyen, dass heute bei der Klausurtagung der Bundesregierung 
beschlossen wurde, für die steuerliche Absetzbarkeit von 
Kinderbetreuungskosten mehr Geld als bislang von Bundesfinanzminister
Steinbrück geplant zur Verfügung zu stellen. Statt der zunächst 
veranschlagten 410 Millionen Euro werden nun rund 460 Millionen Euro 
pro Jahr für dieses wichtige Projekt verfügbar sein.
Die nun vorgesehene gestaffelte Lösung, die eine stärkere 
Förderung der Betreuung kleinerer Kinder bis zum 6. Geburtstag 
vorsieht, trägt der Lebenswirklichkeit der Familien eher Rechnung. 
Denn während die vorschulische Betreuung besonders zeit- und damit 
kostenintensiv ist, werden die Eltern nach Einschulung ihres Kindes 
spürbar durch die schulische Betreuung entlastet. Im Alter von 0 - 6 
Jahren sind nunmehr bereits oberhalb eines Anrechnungsbetrages von 
1000 EUR im Jahr steuerliche Entlastungen vorgesehen. Maximal können 
jährlich bis zu 4000 Euro abgesetzt werden. Bisher konnten die 
Kinderbetreuungskosten für unter 6-jährige erst ab dem Betrag von 
1548 Euro geltend gemacht werden. Bei Kindern zwischen 7 und 14 
Jahren sind vom ersten Euro an steuerliche Entlastungen vorgesehen.
Klar muss sein, dass keine Familie mit der Neuregelung schlechter 
gestellt wird als bislang.
Neben der Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit von 
Kinderbetreuungskosten sind der bedarfsgerechte Ausbau der 
Kinderbetreuungsmöglichkeiten wie auch die Einführung des 
Elterngeldes unsere zentralen Projekte zur nachhaltigen 
Familienförderung. Unterstützende Dienstleistungen für Familien sind 
ein elementar wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Balance von 
Familie und Arbeitswelt. Außerdem wird auf diesem Wege die 
Entwicklung des Arbeitsmarktsegments "personenbezogene 
Dienstleistungen" gefördert, was der wirkungsvollen Bekämpfung von 
Schwarzarbeit dient.
Die Neuregelung wird eine spürbare Entlastung von Familien 
bewirken.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Fax:      (030) 227-56660
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