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Gehb: Zypries verpasst Chance für notwendige Reform des Unterhaltsrechts

Berlin (ots)

Zum Regierungsentwurf zur Reform des
Unterhaltsrechts, den Bundesjustizministerin Brigitte Zypries heute 
vorstellte, erklärt der rechtspolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Eine Anpassung des Unterhaltsrechts an die veränderten 
gesellschaftlichen Bedingungen ist überfällig. Es war die 
CDU/CSU-Bundesregierung, die 1998 mit der großen 
Kindschaftsrechtsreform den ersten Schritt machte, dessen zeitnahe 
Folge eine Reform des Unterhaltsrechts hätte sein müssen. Rot-Grün 
hat sich dafür allerdings sehr viel Zeit gelassen. Seit einem Jahr 
kündigt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in regelmäßigen 
Abständen eine Reform an, doch erst heute, elf Tage vor der Abwahl 
der Bundesregierung, präsentiert sie einen Regierungsentwurf. Dies 
ist erneut ein deutliches Zeichen für die Handlungsunfähigkeit und 
Handlungsunwilligkeit der rot-grünen Regierung. Beim Thema 
Unterhaltsrecht ist dies besonders unverständlich, denn die im 
Gesetzentwurf enthaltenen Ansätze gehen teilweise in die richtige 
Richtung. Aber offensichtlich ging es der Bundesregierung nicht in 
erster Linie darum, die notwendige Reform im Interesse der Kinder und
deren Betreuung in einem konstruktiven Gesetzgebungsverfahren rasch 
und gemeinsam mit der Opposition zu einem vernünftigen Abschluss zu 
bringen, sondern nur um den öffentlichen Beifall, den sie für ihre 
vermeintlich kinderfreundliche Politik einstreichen wollte - und das 
hat sie bereits durch die bloße Ankündigung einer Reform erreicht.
Die Union wird nach der Bundestagswahl ihre bereits vor 1998 
begonnene Reformpolitik im Familienrecht wieder aufnehmen. Dazu 
gehört die Änderung des Unterhaltsrechts, bei dem das Wohl des Kindes
und dessen Betreuung im Vordergrund steht. Dies muss in einer Reform 
auch umgesetzt werden. Der Regierungsentwurf der noch amtierenden 
Bundesregierung enthält zwar richtige Ansätze, zeigt aber an den 
entscheidenden Stellen eklatante Schwächen. Um die finanzielle 
Absicherung der Kinder - nichtehelicher wie ehelicher - zu 
verbessern, sind klare gesetzliche Vorgaben erforderlich, an denen 
sich Gerichte bei ihren Entscheidungen über unterhaltsrechtliche 
Einzelfälle orientieren können. Es reicht nicht aus, lediglich 
allgemeine Vorstellungen über die Rangfolgen der verschiedenen 
Unterhaltsberechtigten zu formulieren. Das schafft 
Rechtsunsicherheit, weil sich erst im Lauf der Jahre eine 
einheitliche Rechtsprechung entwickeln wird, auf die sich die 
Unterhaltsberechtigten verlassen können.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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