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Eichhorn: Rot-grünes Jugendschutzgesetz krankt an Umsetzungsproblemen

Berlin (ots)

Anlässlich der Alcopops-Sondersteuer-Bilanz erklärt
die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und
Jugend der CDU/ CSU- Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Der Rückgang des Konsums von so genannten Alcopops ist zwar zu
begrüßen, doch weist das von Rot-Grün in der letzten
Legislaturperiode verabschiedete Jugendschutzgesetz gravierende
Mängel auf.
So sind dem Alkoholerwerb bei Jugendlichen zwar auf dem Papier
Grenzen gesetzt, faktisch haben zahlreiche Testkäufe im vergangenen
Jahr aber ergeben, dass sich Jugendliche Alkohol weiter leicht
beschaffen können. Dies gilt auch für hochprozentige Spirituosen.
Die von der Union seit Jahren geforderte enge Zusammenarbeit der
Bundesregierung mit dem Handel, eine damit verbundene konsequente
Ahndung von Verstößen, dringend notwendige Schulungen des
Verkaufspersonals und entsprechende Ausstattung der Kassensysteme ist
bis heute nicht erfolgt. Die Union fragt deshalb: Was nützt ein
Gesetz, wenn Verstöße nicht geahndet werden?
Wie in so vielen Handlungsbereichen klaffen auch hier Theorie und
Praxis in der Arbeit von Rot-Grün weit auseinander.
Gefährdet ist die Jugend jedoch nicht nur durch Alkoholmissbrauch,
sondern auch in anderen Bereichen. Die Union hat deshalb auf weitere
bestehende Gesetzeslücken hingewiesen und einen umfassenden
Jugendschutz gefordert. Den von der Union gemachten Vorschlag eines
Verbotes von Videoverleihautomaten, den sogar der zuständige Verband
durchsetzen will hat Rot-Grün jedoch ebenso abgelehnt, wie ein Verbot
von Killerspielen und die Erhöhung des Bußgeldrahmens.
Die Freude von Rot-Grün über die Alcopops „Bilanz“ ist deshalb
trügerisch und kann nicht über das Versagen der rot-grünen Koalition
im Bereich des Jugendschutzes hinweg täuschen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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