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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Strobl: Vorgaben aus Karlsruhe rasch umsetzen

Berlin (ots)

Zur heutigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts über die präventive Telefonüberwachung
erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Hartmut Koschyk MdB und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
Innenausschuss, Thomas Strobl MdB:
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt es, unter
Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Karlsruhe die
präventive Telefonüberwachung als Mittel der Terrorbekämpfung zu
effektivieren.
Auf gar keinen Fall darf das Urteil von den Gegnern wirksamer
Maßnahmen zur Terrorbekämpfung zum Anlass genommen werden, um wieder
in alte Wahlkampfrhetorik gegen einen vermeintlichen
Überwachungsstaat zu verfallen. Es geht nicht darum einem
Gegeneinander von Staat und Bürgerrechten das Wort zu reden, sondern
das Miteinander im Kampf gegen den Terrorismus zu stärken. Der
Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat zu Recht unterstrichen,
dass es „um die Frage der richtigen Balance zwischen Freiheit und
Sicherheit“ gehe.
Diese richtige Balance ist Grundlage des umfassenden Anti-Terror-
Konzepts im Regierungsprogramm von CDU und CSU. In diesem Sinne muss
mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die präventive
Telefonüberwachung auch weiterhin zum umfassenden Schutz der
Bürgerinnen und Bürger erhalten bleiben. Die Menschen wollen in
Sicherheit leben und sie haben ein Recht darauf.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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