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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Kues: Bedauern über die Klage gegen das Kreuz im Kreistag

Berlin (ots)

Anlässlich des Urteils des Hessischen
Verwaltungsgerichtshofs Kassel (Az: 8 UZ 54/04), nach dem der
Anspruch von Kreistagsmitgliedern auf Abhängung des Kreuzes im
Sitzungssaal bestätigt wurde, erklärt der Beauftragte für Kirchen und
Religionsgemeinschaften der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Hermann
Kues MdB:
Als Unionspolitiker finde ich es bedauerlich, dass sich einzelne
Mandatsträger in unserem Land durch das Kreuz in öffentlichen
Sitzungssälen in ihrer Mandatsausübung beeinträchtigt fühlen und per
Gerichtsentscheid auf die Entfernung des Kreuzes bestehen. Das Kreuz
ist, wie es das Gericht zur Recht feststellt, nicht nur ein
traditionelles und überkonfessionelles Symbol abendländischer Kultur,
sondern ein Zeichen des christlichen Glaubens und der Versöhnung. Es
ist nicht per se als Missionszeichen zu verstehen.
Gerade das Christentum steht für die Freiheit und Achtung der
Andersdenkenden. Die Mehrzahl der funktionierenden Demokratien
besteht in Gesellschaften mit christlicher Prägung. Unser
Grundgesetz, das wir uns nach der verheerenden Erfahrung des
totalitären Regimes des Nationalsozialismus gegeben haben, ist von
christlichen Grundsätzen geprägt. Die Mütter und Väter des
Grundgesetzes haben sich bewusst gegen den Weg des Laizismus
entschieden.
Es rüttelt mich auf, wenn Mandatsträgern nicht mehr bewusst zu
sein scheint, dass unser Staat von Voraussetzungen lebt, die er
selbst nicht garantieren kann. Für mich ist das Ausdruck von
Geschichtsvergessenheit.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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