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Fischer/Heinen/Connemann: Gesetzlich normierte Fahrgastrechte notwendig

Berlin (ots)

Zur Vorstellung der ersten Bilanz der
Schlichtungsstelle Mobilität für den Fernverkehr durch
Bundesverbraucherministerin Renate Künast erklären der Vorsitzende
der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Dirk Fischer MdB,
die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Ursula Heinen MdB, und die zuständige Berichterstatterin in der
Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Gitta
Connemann MdB:
Die Schlichtungsstelle Mobilität ist grundsätzlich als
Schlichtungsstelle bei der Vermittlung von Streitfällen zwischen
Fahrgästen und Verkehrsunternehmen zu begrüßen. Positiv ist hierbei
auch die Wahl der außergerichtlichen Streitbeilegung als modernes
Konfliktlösungsverfahren.
Das Grundproblem für den Verbraucher ist damit aber nicht gelöst.
Denn er ist weiter auf die Kulanz der Verkehrsunternehmen angewiesen.
Gesetzliche Rechte hat er nicht. Es gibt keinen Grund, Fahrgäste im
öffentlichen Personenverkehr schlechter zu behandeln als in anderen
Rechtsgebieten. Dort gibt es Gewährleistungsrechte und
Haftungsansprüche wie z.B. im privatrechtlichen Reisevertragsrecht.
In unseren Anträgen „Fahrgäste ohne Rechte – mehr Rechte für
Fahrgäste“ und „Grünes Licht für gesetzlich normierte Fahrgastrechte“
schlagen wir deshalb eine grundlegende Neuordnung des Rechts der
Personenbeförderung vor. Das Recht der Personenbeförderung muss
endlich einheitlich und verkehrsmittelübergreifend geregelt werden.
Vor allem müssen Entschädigungsansprüche der Reisenden bei
Verspätungen und Ausfällen bei allen öffentlichen Verkehrsträgern
verbindlich festgeschrieben werden.
Anstatt die Verbraucher mit solch einem Projekt in Sicherheit zu
wiegen, dass ihre Interessen gestärkt werden, täte die
Bundesministerin gut daran, echte Rechte für Fahrgäste zu schaffen
und unseren Forderungen entsprechend gesetzliche Regelungen zu
erlassen!
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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