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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Böhmer: Bulmahn handelte verfassungswidrig

Berlin (ots)

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur
Einrichtung von Juniorprofessuren an Hochschulen erklärt die
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof.
Dr. Maria Böhmer MdB:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die von
Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn eingeführte Juniorprofessur
an Hochschulen gegen das Grundgesetz verstößt. Damit hat es einen
zentralen Punkt der rot-grünen Hochschulreform von 2002 gekippt.
Die Union war von Anfang an der Auffassung, dass wir ein
differenziertes System von Hochschulabschlüssen brauchen. Gerade in
den Geisteswissenschaften ist die Habilitation nach wie vor
unverzichtbar. Deshalb haben wir uns immer dafür ausgesprochen, den
Hochschulen mehr Autonomie zu gewähren und ihnen die Entscheidung
über die Abschlussqualifikation zu überlassen.
Frau Bulmahn hat ständig versucht, sowohl im Hochschulbereich mit
der Abschaffung der Habilitation und dem Verbot von Studiengebühren
als auch mit der Finanzierung des Ausbaus von Ganztagsschulen in die
Zuständigkeit der Länder hineinzuregieren. Damit hat sie wiederholt
gegen das Grundgesetz verstoßen. Jetzt hat das
Bundesverfassungsgericht ihr endlich die Grenzen aufgezeigt.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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