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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Binninger: Luftsicherheitsgesetz wird zum Stück aus dem Tollhaus

Berlin (ots)

Zur heutigen 2./3. Lesung des Gesetzes zur
Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben erklären der innenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der
zuständige Berichterstatter, Clemens Binninger MdB:
Im Ziel sind sich Bundesregierung und CDU/CSU-Bundestagsfraktion
einig: Die Sicherheit im Luftverkehr muss verbessert werden und die
Gefahr vor Anschlägen soweit als möglich reduziert werden. Damit
endet aber auch schon die Übereinstimmung.
Die Bundesregierung hat es in fast dreijähriger Arbeit nicht
fertig gebracht, dem Deutschen Bundestag ein inhaltlich stringentes,
verfassungsrechtlich eindeutiges und handwerklich gelungenes
Luftsicherheitsgesetz vorzulegen. Im Gegenteil. Das rot-grüne
Luftsicherheitsgesetz ist eines der schlechtesten und
unzureichendsten Gesetze, das diese Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode vorgelegt hat.
Unter Verfassungsrechtlern ist unumstritten, dass er im Gesetz
geregelte Einsatz der Bundeswehr im Innern im schlimmsten Falle darf
die Bundesluftwaffe eine entführte Zivilmaschine abschießen im
Grundgesetz zumindest klargestellt werden muss. Die Koalition
verweigert diese Klarstellung, weil der grüne Koalitionspartner es
nicht will.
Die Grünen tragen auch die Verantwortung dafür, dass sich riesige
Sicherheitslücken im Gesetz auftun:
In einer Nacht-und-Nebel-Aktion hat die Bundesregierung am
vergangenen Wochenende einen Änderungskatalog erarbeitet, der nur ein
Ziel hatte: Dieses Gesetz gegenüber dem Bundesrat zustimmungsfrei zu
machen. Der kleine Koalitionspartner fürchtet sich offensichtlich
davor, wie beim Zuwanderungsgesetz, in einem Vermittlungsverfahren
nicht mehr gefragt zu werden.
Um den Preis der Zustimmungsfreiheit war diese Regierung sogar
bereit, neue Sicherheitslücken in Kauf zu nehmen: Personen, die an
Flughäfen arbeiten, sollen von Bundes- und Landesbehörden überprüft
werden. Der alte Gesetzentwurf sah vor, dass diese Behörden, sofern
sie nachträglich Erkenntnisse über zu überprüfende Personen erhalten,
verpflichtet werden, diese Erkenntnisse der Luftsicherheitsbehörde
mitzuteilen. Genau diese Verpflichtung wurde von Rot-Grün nun
gestrichen! Die Landesbehörden sind zukünftig nicht mehr
verpflichtet, nachträglich sicherheitsrelevante Erkenntnisse über
Flughafenbeschäftigte zu melden.
Und es kommt noch schlimmer: Den Landesverfassungsschutzämtern
wird das Recht genommen, Daten über solche Personen, weil man sie z.
B. dem islamistischen Umfeld zuordnet, in gemeinsame Dateien von Bund
und Ländern einzuspeisen.
Zusammen mit weiteren Lücken und Schwächen lässt sich nur ein
Fazit ziehen: Dieses Gesetz wird nicht lange Bestand haben. Es fehlt
an allem: An Sicherheit, an verfassungsrechtlichen Grundlagen, es
fehlt ihm an Klarheit und es steckt voller Widersprüche. Bei
Sicherheit darf man nicht auf halbem Wege stehen bleiben.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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