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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Marschewski: Union hat für Spätaussiedler beim Zuwanderungskompromiss viel erreicht

Berlin (ots)

Zu dem vereinbarten Kompromiss beim
Zuwanderungsgesetz erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
„Vertriebene und Flüchtlinge“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin
Marschewski MdB:
Mit dem „Gesetz zur Begrenzung und Steuerung der Zuwanderung und
zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern
und Ausländern“ ändern sich auch die Bedingungen für die Aufnahme der
deutschen Spätaussiedler, die im Bundesvertriebenen- und
Flüchtlingsgesetz (BVFG) festgelegt sind.
Dabei konnten bei den Verhandlungen mit der Regierung durch den
Druck von CDU und CSU wesentliche Verbesserungen zugunsten der Gruppe
der deutschen Spätaussiedler erzielt werden. Die Unionsseite konnte
sich in den wesentlichen Punkten durchsetzen. Im Einzelnen sind dies:
Beim Führen des Abstammungsnachweises (§ 96 BVFG) bleibt
es bei der bisherigen gesetzlichen Regelung, wonach in besonders
gelagerten Fällen auch auf die Generation der Großeltern beim Führen
eines Abstammungsnachweises zurückgegriffen werden kann. Hier hatte
der Entwurf des Zuwanderungsgesetzes der Bundesregierung vorgesehen,
dass künftig nur noch die Elterngeneration bei der Führung des
Abstammungsnachweises Berücksichtigung finden kann.
Bei dem für die Familienangehörigen und Abkömmlinge des
Spätaussiedlers vorgesehenen Sprachtest werden künftig
Grundkenntnisse der deutschen Sprache verlangt. Der Sprachtest wird
wiederholbar sein. Diese Regelung ist ebenfalls der Hartnäckigkeit
der Union zu verdanken. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte
das höhere Niveau „ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache“ und
keine Wiederholbarkeit des Sprachtestes vorgesehen. Hier hat die
Union viel für die Aussiedlerfamilien erreicht.
Außerhalb des Gesetzes konnte in Verhandlungen mit
Bundesinnenminister Schily erreicht werden, dass der Beirat für
Vertriebenen-, Flüchtlings- und Aussiedlerfragen beim Bundesminister
des Innern per Ministererlass erhalten bleibt. Damit kann dieses
wichtige Integrationsgremium seine Arbeit fortsetzen. Das
Zuwanderungsgesetz hatte eine Streichung dieses Beirates vorgesehen.
Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die
Integrationsmaßnahmen für die zu uns kommenden Spätaussiedler im
Sprachförderbereich in einem Umfang von bis zu 900 Stunden wieder
ermöglicht werden, um eine gute Integration der zu uns kommenden
Spätaussiedler in unsere Gesellschaft sicherzustellen. Von Rot-Grün
waren im Zuge der Verhandlungen um das Zuwanderungsgesetz diese
Sprachfördermaßnahmen erheblich reduziert worden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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