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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Laumann: Anhörung gibt der Opposition Recht

Berlin (ots)

Anlässlich der öffentlichen Anhörung zu dem
Kommunalen Optionsgesetz der Regierungskoalition am Montag, den
26.4.2004 in Berlin erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Wirtschaft und Arbeit der CDU/CSU Bundestagfraktion, Karl-Josef
Laumann MdB:
Die Aussagen der Wissenschaftler und insbesondere der Praktiker in
der Anhörung zum Kommunalen Optionsgesetz der Regierungskoalition
haben alle Argumente der CDU/CSU Bundestagsfraktion bestätigt:
-Der Gesetzentwurf setzt nicht das Ergebnis des
Vermittlungsverfahrens um,
-Wenn es zu der beabsichtigten Konstruktion als Organleihe kommt,
wird keine Kommune von der Option Gebrauch machen,
-Sinn der Optionsregelung aus dem Vermittlungsverfahren war die
Nutzung der kommunalen Kompetenzen; dies geht nur bei einer
eigenverantwortlichen Trägerschaft, nicht aber bei der von Rot-Grün
vorgeschlagenen Organleihe,
-Das Arbeitsgemeinschaftsmodell stößt auf erhebliche, auch
juristische, Bedenken, da die Verantwortung nach außen und nach
innen nicht klar geregelt ist und es daher sehr wahrscheinlich zu
einer Unzahl von Rechtsstreitigkeiten kommen wird,
-Ohne eine Regelung der Unterkunftskosten im Sinne der Zusage,
dass den Kommunen am Ende 2,5 Mrd. € übrig bleiben sollen, wird es zu
keinem funktionierenden Optionsgesetz kommen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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