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Heinen/Fischer: Freiwillige Verspätungsregelungen der Bahn sind unzureichend

Berlin (ots)

Zur Ankündigung von Bahn-Chef Hartmut Mehdorn, eine
einklagbare Selbstverpflichtung zu Verspätungsregelungen festzulegen,
erklären die Verbraucherschutzbeauftragte, Ursula Heinen MdB, und der
verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk
Fischer MdB:
Die Bahn bietet Scheinlösungen an. Bahn-Chef Mehdorn will nur den
Status quo festschreiben, indem er bisherige Kulanzregelungen in die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen will. Damit dürfen sich
die zuständigen Bundesminister Stolpe und Künast nicht zufrieden
geben.
Eine freiwillige Selbstverpflichtung, die in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen niedergelegt wird, ist gerade nicht ausreichend,
da sie jederzeit änderbar ist. CDU/CSU fordert daher schon seit
Monaten gesetzliche Regelungen für Verspätungen und Ausfälle bei
allen öffentlichen Verkehrsträgern. Und dass die Bahn noch schwankt,
ob sie bei der Regelung Gutscheine ausgeben will oder Bargeld
zurückzahlen will, entlarvt die Absicht des Bahn-Chefs erst recht.
Wenn Herr Mehdorn verlangt, bei einem Gesetz müsse jemand dessen
Überwachung kontrollieren, dann hat er vergessen, für wen die
Regelungen gelten sollen: für die Verbraucher. Diese werden sich um
die Einhaltung von Schadenersatzrechten schon kümmern, und sie werden
auch wissen, bei wem sie die Kosten geltend machen können: bei der
Bahn.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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