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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Paziorek/Grill: Trittin ratlos bei der nuklearen Entsorgung

Berlin (ots)

Zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage „Konsequenzen des ‚AK End‘ für die nationale Entsorgung
radioaktiver Abfälle“ (Bundestags-Drucksache 15/1029) erklären der
umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter
Paziorek MdB, und der zuständige Berichterstatter, Kurt-Dieter Grill
MdB:
Trittin weiß nicht, was er mit den Ergebnissen des „AK End“ machen
bzw. wie er sie bewerten soll. Die Antwort der Bundesregierung auf
eine diesbezügliche Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion deckt auf
schonungslose Art und Weise die Hilflosigkeit von Rot-Grün in der
Frage der nuklearen Entsorgung auf.
Nach fünf Jahren in der Regierungsverantwortung und fast ein Jahr
nachdem der von der Bundesregierung eingesetzte „AK End“ seine
Empfehlungen vorgelegt hat, ist immer noch nicht klar, welche
Vorschläge davon Rot-Grün wie übernehmen will. Mehr noch: die
Bundesregierung selbst stellt die Übernahme von Empfehlungen des „AK
End“ gar in Frage. So will die Bundesregierung die Vereinbarung mit
den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000 konsequent
umsetzen. Gleichzeitig erklärt sie jedoch, dass der „AK End“ nicht
auf dieser Vereinbarung beruht. Insofern könne auch noch nicht
beurteilt werden, ob der „AK End“ mit der Vereinbarung kompatibel
sei. Darüber hinaus heißt es in der Antwort wörtlich: „Die
Bundesregierung wird dem Bundestag einen Beschlussvorschlag zu den
Auswahlkriterien und dem Auswahlverfahren für den Standort eines
Endlagers entsprechend der Koalitionsvereinbarung von 1998
unterbreiten.“ Vor diesem Hintergrund stellt sich natürlich die
Frage, warum der „AK End“ 1999 überhaupt eingesetzt wurde.
Die Bundesregierung muss entgegen den vollmündigen Ankündigungen
der letzten Jahre erklären, dass sie nicht weiß, bis wann ein
Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland fertig gestellt
sein wird. Sie kann keine Aussage darüber treffen, wie sie mit dem
bisherigen Bund/Länder-Konsens hinsichtlich der Entsorgung verfahren
soll. Es bleibt völlig unklar, wie die verfassungsrechtlich
verbriefte Mitsprache der Bundesländer bei der Entsorgung
gewährleistet werden soll.
Nicht einmal die Kosten für eine alternative Standorterkundung
können bisher auch nur annähernd angegeben werden. Die Beteiligung
der Öffentlichkeit wird nach der Antwort der Bundesregierung
gleichsam nicht mehr so groß geschrieben. Nach Auffassung der
Bundesregierung stehen richtigerweise Sicherheit und Realisierbarkeit
eines Endlagers an erster Stelle. Die Beteiligung der Öffentlichkeit
soll laut Bundesregierung dagegen nur mehr in angemessener Form
erfolgen. Noch vor wenigen Monaten war dies ein zentrales Anliegen
von Bundesumweltminister Trittin, das gleichberechtigt neben den
Kriterien Sicherheit und Realisierbarkeit stand.
Angesichts dieser Ratlosigkeit, wird die Union in ihrer
Entscheidung, sich nicht an der von der Bundesregierung
vorgeschlagenen Verhandlungsgruppe zu beteiligen, nachträglich
bestätigt. Nach der vorliegenden Antwort hat die Bundesregierung
offensichtlich keine Vorstellung, wie die Rahmenbedingungen für eine
solche Verhandlungsgruppe hätten aussehen sollen. Daher wäre die
Arbeit in dieser Verhandlungsgruppe reine Zeitverschwendung gewesen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Fax: (030) 227-56660
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