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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Marschewski/Hohmann: Bundesregierung muss Entschädigung für deutsche Zwangsarbeiter schaffen

Berlin (ots)

Anlässlich der Einbringung des Antrages
„Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter“ der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion in die parlamentarischen Beratungen des
Deutschen Bundestages erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
„Vertriebene und Flüchtlinge“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin
Marschewski MdB, und der Berichterstatter im Innenausschuss, Martin
Hohmann MdB:
Mit dem von der Arbeitsgruppe „Vertriebene und Flüchtlinge“
ausgearbeiteten und von der CDU/CSU-Bundestags-fraktion in den
Deutschen Bundestag eingebrachten Antrag „Entschädigung deutscher
Zwangsarbeiter“ wird die Bundesregierung aufgefordert, endlich eine
Gerechtigkeitslücke zu schließen, die zu Lasten deutscher
Zivilpersonen besteht, die am Ende des Zweiten Weltkrieges und danach
unter unmenschlichen Bedingungen zu Zwangsarbeit herangezogen wurden.
Mit dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft“ ist der Deutsche Bundestag seiner von der
deutschen Geschichte aufgegebenen Verantwortung nachgekommen, eines
der furchtbarsten Kapitel unserer jüngsten Vergangenheit – die
Entrechtung, Verschleppung, Misshandlung und Ausbeutung von Sklaven
und Zwangsarbeitern durch das NS-Regime – aufzuarbeiten. Durch die
bis heute im Rahmen dieses Gesetzes geleisteten Auszahlungen wurde
zahlreichen ehemaligen ausländischen Zwangsarbeitern, denen
unsägliches Leid widerfahren ist, eine Geste der Anerkennung und
Würdigung ihres schweren Schicksals zuteil.
Leider ist die rot-grüne Bundesregierung über das Schicksal der
von Zwangsarbeit betroffenen deutschen Zivilisten bis heute einfach
hinweggegangen, so dass diesen eine entsprechende Würdigung ihres
ebenso schweren Schicksals bisher versagt geblieben ist. Bereits in
ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
aus dem Jahr 2001 im Zusammenhang mit der Errichtung der Stiftung
„Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ zur Entschädigung
ausländischer Zwangsarbeiter, in der die Unionsfraktion nach einer
Einbeziehung der deutschen Zwangsarbeiter gefragt hatte (Drucksache
14/6688), wurde deutlich, dass die Bundesregierung in keiner Form
gewillt ist, dieses schwere Schicksal mit einer humanitären Geste zu
würdigen.
Mit dem jetzt in den Deutschen Bundestag eingebrachten Antrag wird
die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten
und dem Bundestag zur Beschlussfassung vorzulegen, der eine
humanitäre Geste für Personen vorsieht, die als Zivilpersonen,
aufgrund ihrer deutschen Staats- oder Volkszugehörigkeit, durch
fremde Staatsgewalt während des Zweiten Weltkrieges und danach zu
Zwangsarbeit herangezogen wurden. Der Gesetzentwurf soll so gestaltet
werden, dass eine Einmalzahlung vergleichbar der für die
NS-Zwangsarbeiter geschaffenen Regelungen ermöglicht wird.
Zwangsarbeit in Verbindung mit menschenunwürdigender Lagerhaft
stellt bei allen denkbaren Unterschieden im Einzelfall für jeden von
diesem Schicksal Betroffenen ein schweres Unrecht dar, das viele
Menschen nicht überlebt haben und das für viele Menschen mit
dauerhaften seelischen und körperlichen Folgeschäden verbunden ist.
Nach heutigen Erkenntnissen wurden mehr als zwei Millionen Deutsche
am Ende des Zweiten Weltkrieges und viele von ihnen über mehrere
Jahre, zu Zwangsarbeit herangezogen. Dieses schwere Schicksal zu
würdigen, ist das Ziel des Antrages.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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