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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Schauerte: Moderne Ladenschlussregeln für mündige Bürger und Einzelhändler!

Berlin (ots)

Zur heutigen Experten-Anhörung des
Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Arbeit zum
Ladenschlussgesetz erklärt der mittelstandspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Schauerte MdB:
Die Stellungnahmen der Sachverständigen machen klar: 
Selbst wenn eine Liberalisierung des Ladenschlussgesetzes 
nicht sofort und automatisch zu einem Anstieg von Absatz 
und Beschäftigung führt, so würde damit doch ein
wichtiger Beitrag für mehr Flexibilität im wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Leben verbunden sein, der für Verbraucher,
Arbeitnehmer und Einzelhändler gleichermaßen von Vorteil ist. Mit
einer Freigabe der Öffnungszeiten von Montag bis Samstag, wie sie von
CDU und CSU gefordert werden, würde der Einzelhandel in die Lage
versetzt, den tatsächlichen Wünschen der Konsumenten Rechnung zu
tragen. Für die Arbeitnehmer würde das Spektrum an Arbeitszeit-
möglichkeiten erweitert und damit lebensnahe Lösungen des
Arbeitsmarktes erleichtert.
Die Stellungnahmen der Sachverständigen
machen auch deutlich, dass die Protestargumente der Gewerkschaften
fadenscheinig und an den Haaren herbeigezogen sind. Der Arbeitsschutz
der Arbeitnehmer wird schon heute nicht mehr durch die antiquierten
Ladenschlussregeln, sondern durch das Arbeitszeitgesetz und
tarifrechtliche Regelungen gesichert. Überlegungen zu gesonderten
Öffnungszeiten- Regelungen für innerstädtische Zentren lehnen die
Experten zu recht ab. Ein solches "City-Privileg" verstößt gegen den
Gleichbehandlungsgrundsatz und schafft eine kaum handhabbare,
bürokratische Abgrenzungsproblematik. Privilegierte Inseln
erweiterter Ladenöffnungszeiten würden zu nicht hinnehmbaren
Wettbewerbsnachteilen für ländliche Siedlungsgebiete führen und viele
mittelständische Geschäfte außerhalb dieser Inseln gefährden. Die
richtigen Schlussfolgerungen aus der heutigen Experten-Anhörung
lauten:
  • Mündige Bürger und Einzelhändler brauchen keine Bevormundung des Staates mehr.
  • Die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag sind freizugeben.
  • Der Schutz von Sonn- und Feiertagen in seiner bisherigen Form ist durch eine bundeseinheitliche Regelung sicherzustellen.
  • Sonderöffnungsregelungen sind kontraproduktiv.
Wenn die Bundesregierung dagegen bei ihrer Haltung bleibt, den
Ladenschluss lediglich an Samstagen bis 20 Uhr auszudehnen, zeigt sie
aufs Neue, wie weit sie von der gesellschaftlichen Realität unserer
Bürger und Betriebe entfernt ist. Wer vier Stunden zusätzliche
Öffnungszeiten als "großen Wurf" beim Bürokratieabbau und bei der
Moderni-sierung unseres Landes ansieht, der hat entweder schlichtweg
keine Ahnung von der Sache und den wirklich drängenden Problemen
unseres Landes oder regiert am Gängelband der
Gewerkschaftsfunktionäre.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

Kontakt:

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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:fraktion@cducsu.de

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