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Koschyk/Marschewski: Schily verlässt durch Aufweichung der Drittstaatenregelung gemeinsamen Asylkompromiss

Berlin (ots)

Zu den neuen Brüsseler Asylbeschlüssen erklären der
innenpolitische Sprecher, Hartmut Koschyk MdB, und der Vorsitzende
der Arbeitsgruppe "Vertriebene und Flüchtlinge" der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Die rot-grüne Bundesregierung hat mit dem Beschluss des Innen- und
Justizrates in Brüssel die Drittstaatenregelung beträchtlich
aufgeweicht.
Die im Asylkompromiss getroffene Drittstaatenregelung besagt, dass
sich auf das Asylrecht nicht berufen kann, wer aus einem EU-Staat
einreist. In diesem Falle können aufenthaltsbeendende Maßnahmen trotz
eingelegten Rechtsbehelfs vollzogen werden.
Nach der Brüsseler Vereinbarung muss die Bundesrepublik jedoch
einem Asylbewerber, der über einen EU-Staat eingereist ist und der
sich mehr als fünf Monate in Deutschland aufhält, ein Asylverfahren
gewährleisten.
In der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage (12/258) sagt die
Bundesregierung nämlich, dass sich die Bundesrepublik Deutschland
"ihrer Verpflichtung zur Durchführung des Asylverfahrens nicht unter
Hinweis auf Artikel 16 a Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz entziehen und
gegebenenfalls aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollziehen kann."
Begründet wird diese Abkehr mit dem grundsätzlichen Vorrang des
Europarechts vor nationalem Recht.
Damit hat die Bundesregierung die Gemeinsamkeit des
Asylkompromisses verlassen.
Noch im letzten Jahr hatte Bundesinnenminister Schily dem
Innenausschuss zugesichert, dass die grundgesetzliche Asylregelung
auch über Europa nicht angetastet werde.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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