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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Marschewski: Etatansätze im Bereich der Vertriebenenkulturarbeit müssen erhöht werden

Berlin (ots)

Anlässlich der Einbringung von drei Anträgen
betreffend die Vertriebenenkulturarbeit nach § 96 Bundesvertriebenen-
und Flüchtlingsgesetz in die Beratungen des Bundeshaushalts für das
Jahr 2003 erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Vertriebene und
Flüchtlinge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Seit der Vorlage der sogenannten Neukonzeption der
Vertriebenenkulturarbeit im Jahr 2000 durch den damaligen
Kulturstaatsminister Dr. Michael Naumann dient der Haushaltstitel des
§ 96 BVFG als Steinbruch zur Konsolidierung des maroden
Bundeshaushaltes. Zu diesem Ergebnis muss man zwangsläufig kommen,
wenn man die Haushaltsdaten seit Amtsantritt der rot-grünen
Bundesregierung zur Kenntnis nimmt. Standen im Jahre 1998 für die
Pflege des Kultur- und Geschichtserbes der deutschen
Heimatvertriebenen noch 23 Millionen Euro im letzten Haushalt der
unionsgeführten Bundesregierung zur Verfügung, so wurde dieser Betrag
nach der Neukonzeption auf ganze 16,5 Millionen Euro im Jahr 2002
abgesenkt. Für das Haushaltsjahr 2003 sind seitens der rot-grünen
Bundesregierung weitere gravierende Einschnitte bei der
Kulturförderung geplant. So stehen lediglich noch 15 Millionen Euro
für die wichtige Kulturarbeit im Rahmen des § 96 zur Verfügung.
Zu der pauschalen Streichung der Mittel aus dem Haushaltstitel des
§ 96 tritt seit der sogenannten Neukonzeption im Jahre 2000 eine
stark geänderte Förderpraxis, wodurch es den Trägern der
Vertriebenenkulturarbeit erheblich erschwert wird, die ohnehin
reduzierten Haushaltsmittel auszuschöpfen. Viele der Träger sind
durch diese destruktive Politik in akute Bestandsgefahr geraten,
darunter Einrichtungen wie die Stiftung Ostdeutscher Kulturrat, die
Künstlergilde Esslingen oder das Kulturwerk Schlesien, die
institutionell nicht mehr gefördert werden.
Trotz des erst im Sommer 2002 vorgelegten Rechtsgutachtens des
Völkerrechtlers Prof. Dr. Dr. Michael Silagi zur
Vertriebenenkulturarbeit nach § 96, in dem festgestellt wurde, dass
sowohl die Neukonzeption der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 als
auch die fortgesetzten massiven Kürzungen und Streichungen von
Haushaltsmitteln gegen geltendes Recht verstoßen, setzt die rot-grüne
Bundesregierung ihre Kürzungspolitik fort.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat, vorbereitet durch die
Arbeitsgruppe Vertriebene und Flüchtlinge, drei Anträge in die
Beratungen zum Bundeshaushalt 2003 eingebracht. Den Aussagen des
Rechtsgutachtens über einen angemessenen Rahmen der Förderung nach §
96 BVFG folgend wurde dabei grundsätzlich von den Haushaltsansätzen
des Jahres 1998 bei der Antragstellung ausgegangen. So fordert die
Union für den Haushaltstitel "Förderung der Erhaltung und Auswertung
deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa", aus dem die
institutionelle Förderung der Vertriebenenkultureinrichtungen
erfolgt, eine Anhebung um 4,4 Millionen Euro von den im Etatentwurf
vorgesehenen 10,1 Millionen Euro auf 14,5 Millionen Euro.
Einen Kahlschlag hat die Bundesregierung bei der wichtigen
grenzüberschreitenden Verständigungs- und Versöhnungsarbeit
vorgesehen. Der Ansatz "Förderung der Erhaltung des kulturellen
Austausches mit Bezug auf die Kultur und Geschichte im östlichen
Europa" wurde im Etatentwurf des Jahres 2003 auf Null gesetzt. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert in ihrem Antrag eine
Wiedereinsetzung des ursprünglichen Betrages von 1,48 Millionen Euro.
Auch eine der Kernaufgaben des § 96 BVFG, die Kultur der
Heimatgebiete der vertriebenen Deutschen für die Nachweilt zu
erhalten, und damit einem Verfall der deutschen Kulturgüter in den
Herkunftsgebieten vorzubeugen, wird durch die rot-grüne
Bundesregierung vernachlässigt. Die Unionsfraktion fordert daher in
ihrem Antrag eine Erhöhung des Haushaltstitels "Hilfen zur Sicherung
und Erhaltung deutschen Kulturguts der historischen Siedlungsgebiete
im östlichen Europa" um 994.000 Euro auf 1,505 Millionen Euro (Ansatz
2000).

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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