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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Karlsruhe entscheidet im Organstreitverfahren

Berlin (ots)

Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1.
Untersuchungsausschuss Andreas Schmidt MdB, erklärt:
Im Dezember letzten Jahres haben die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
und die Mitglieder der Unionsfraktion im 1. UA gegen den 1.
Untersuchungsausschuss Organklage beim Bundesverfassungsgericht
eingereicht. Politisch wird der Streit gegen die rot-grüne
Ausschussmehrheit im 1.Untersuchungsausschuss geführt.
Die Antragsteller haben sich in ihrer Klage dagegen gewandt, dass
Rot-Grün Beweisbeschlüsse zu den SPD-Finanzen nicht durchgeführt bzw.
dazu gestellte Beweisanträge als angeblich unzulässig abgelehnt hat.
Die Vereitelung der Beweisanträge bzw. der Durchführung der
Beweisaufnahme u.a. durch Zeugenvernehmungen beruht nach unserer
Überzeugung auf reiner Willkür der rot-grünen Ausschussmehrheit.
Der 1. Untersuchungsausschuss hat zwischenzeitlich weitere
Zeugenvernehmungstermine  zu den aktuellen SPD-Schmiergeldaffären
beschlossen. Das Argument von Rot-Grün, Zeugenvernehmungen zu den
SPD-Finanzen hätten die Erstellung des Abschlussberichts gefährdet,
war somit offensichtlich nur vorgeschoben.
Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat nunmehr den Termin
zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt auf
Montag, den 8. April 2002,13:00 Uhr, 
   Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe,
   Schlossbezirk 3.

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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