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Bär/Noll: Den Sonntag für die Familie

Berlin (ots)

Anlässlich des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der 
verkaufsoffenen Adventssonntage in Berlin erklären die 
familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
Dorothee Bär MdB und die Justiziarin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
Michaela Noll MdB:
Die verkaufsoffenen Adventssonntage in Berlin verstoßen gegen den 
im Grundgesetz verankerten Schutz der Sonntagsruhe. Das 
Bundesverfassungsgericht hat sie daher zu Recht für verfassungswidrig
erklärt.
Die Menschen brauchen einen Tag in der Woche zum physischen und 
mentalen Kräfteschöpfen. Die beständig wachsenden Anforderungen 
unserer Arbeitswelt machen den Sonntag im Interesse der Familien, zur
Pflege von Sozialbeziehungen und nicht zuletzt für kirchliche 
Aktivitäten unverzichtbar. Insbesondere Frauen sind häufig als 
Arbeitnehmerinnen von verkaufsoffenen Sonntagen betroffen.
Mit seiner Entscheidung setzt das Gericht einer grenzenlosen 
Kommerzialisierung deutliche Grenzen, nicht nur in Berlin, sondern 
auch mit Blick auf die anderen Bundesländer.
Bereits jetzt dürfen die Geschäfte in Berlin rund um die Uhr 
öffnen. Den Sonntag dennoch zu einem regulären Arbeitstag zu 
erklären, würde für die Betroffenen 24 Stunden, 7 Tage die Woche 
Arbeitsalltag bedeuten. Unser Grundgesetz gebietet es aber, nicht 
alle Bereiche des gesellschaftlichen Zusammenlebens ausnahmslos 
geschäftlichen Aspekten unterzuordnen.
Die noch aus der Weimarer Republik stammende Regelung zur 
Sonntagsruhe wurde seinerzeit in das Grundgesetz übertragen. Sie 
beruht auf einer historisch und verfassungsrechtlich verankerten 
Tradition, die ihre Berechtigung im Schutz der Arbeitnehmer und im 
Schutz der Familie findet. Dem werden die vier verkaufsoffenen 
Adventssonntage nicht gerecht. Dies wurde nun höchstrichterlich 
bestätigt.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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