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Hüppe: Sachverständige sehen UN-Konvention als Leitbild für die Behindertenpolitik

Berlin (ots)

Anlässlich der Anhörung des Ausschusses Arbeit und
Soziales über den Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen der 
Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen, 
erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die 
Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Die zur Anhörung eingeladenen Sachverständigen bezeichneten die 
UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen als 
Meilenstein der modernen Behindertenpolitik. Jens Kaffenberger vom 
Sozialverband VdK bezeichnete die UN-Konvention als Leitbild für die 
zukünftige Politik für Menschen mit Behinderungen. Der geladene 
Sachverständige der Aktion Psychisch Kranke e.V., Prof. Dr. Peter 
Kruckenberg, zeigte sich zufrieden mit dem Übereinkommen, da auch 
Menschen mit psychischen Erkrankungen von der UN-Konvention 
profitieren werden.
Die meisten Sachverständigen wiesen auf die gesellschaftliche 
Bewusstseinsbildung sowie die intensive Beteiligung der Betroffenen 
und ihrer Verbände beim anstehenden Umsetzungsprozess hin. Claudia 
Zinke vom Paritätischen Gesamtverband betonte, dass die 
Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit notwendig sei, um die Ziele 
der UN-Konvention als Querschnittsaufgabe für die gesamte 
Gesellschaft bekannt zu machen.
Kritik gab es von den Sachverständigen für die deutschsprachige 
Übersetzung und die Denkschrift. Ottmar Miles-Paul, Prof. Dr. 
Theresia Degener sowie Jens Kaffenberger erklärten, dass bei der 
Übersetzung eklatante Fehler gemacht worden seien. So wurde der 
Begriff "Inclusion" mit "Integration" anstatt mit "Inklusion" 
übersetzt. Ebenso wurde die Übersetzung von "Living independently" 
als "unabhängige Lebensführung" anstelle von "selbstbestimmt Leben" 
und die Übersetzung von "accessibility" mit "Zugänglichkeit" 
kritisiert.
Die Denkschrift wurde in erster Linie wegen Artikel 24  
kritisiert, der das Thema "Bildung" behandelt. Prof. Dr. Jutta 
Schöler verwies auf eine Feststellung in der Denkschrift, derzufolge 
die "Vielfalt der Förderorte" ein "personenbezogenes, 
individualisierendes Angebot" bereitstelle. Sowohl Prof. Dr. Schöler 
als auch Ottmar Miles-Paul wiesen darauf hin, dass diese Feststellung
für Deutschland nicht korrekt sei, da Kindern mit Behinderungen der 
Besuch einer Regelschule sehr häufig verwehrt werde.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird die Kritikpunkte aufgreifen 
und in den Umsetzungsprozess einbeziehen. Eine Beteiligung der 
Menschen mit Behinderungen ist dabei für die 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion unerlässlich.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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