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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Bernhardt/von Stetten: Anhörung zur Erbschaftsteuer bestätigt Auffassung der Union

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Anhörung zum Entwurf eines
Erbschaftsteuerreformgesetzes im Finanzausschuss des Deutschen 
Bundestages erklären der finanzpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, sowie der zuständige 
Berichterstatter in der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Fraktion 
im Deutschen Bundestag, Christian Freiherr von Stetten MdB:
Die öffentliche Anhörung des Finanzausschusses zur Neuregelung der
Erbschaftsteuer bestätigt in weiten Teilen die Auffassung der Union.
Dies gilt zum einen für die beabsichtigten entlastenden Maßnahmen. 
Die Anhörung hat u. a. deutlich gemacht, dass die mit der Umsetzung 
der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einhergehende zwingende 
Höherbewertung nicht dazu führen darf, dass insbesondere die selbst 
genutzte Wohnimmobilie beim Generationenübergang künftig stärker 
belastet wird. Deshalb ist es richtig, dass der vorliegende 
Gesetzentwurf auf Initiative der Union eine massive Anhebung der 
Freibeträge vor allem für Ehegatten, Kinder und Enkelkinder vorsieht.
Des Weiteren hat die Anhörung auch deutlich gemacht, dass bei der 
Übertragung eines Unternehmens auf die nächste Generation eine 
weitgehende steuerliche Entlastung unbedingt notwendig ist, um den 
Erhalt von Arbeitsplätzen beim Unternehmensübergang langfristig zu 
sichern. Um dies zu erreichen, sieht der Gesetzentwurf eine 
umfangreiche Verschonung des betrieblichen Vermögens vor; dafür hatte
sich die Union von Anfang an eingesetzt.
Zum anderen hat die Anhörung aber auch gezeigt, dass bei 
verschiedenen Maßnahmen der vorgesehenen Neuregelung noch 
Optimierungsbedarf besteht; in vielen Punkten haben die 
Sachverständigen Vorschläge unterbreitet, für die sich auch der 
Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 15. Februar 2008 ausgesprochen 
hat.
Die Union wird sich insoweit für weitere Verbesserungen einsetzen 
und gemeinsam mit den Sozialdemokraten nach angemessenen Lösungen 
suchen. Dabei handelt es sich u. a. um folgende Punkte:
  • Verkürzung der 15-jährigen Behaltensfrist und Vermeidung des sog. Fallbeileffekts bei der Verhaftungsregelung,
  • Vermeidung unnötiger Bürokratie bei der Lohnsummenklausel,
  • Ausgestaltung eines günstigeren Tarifverlaufs bei Geschwistern, Nichten und Neffen in der Steuerklasse II,
  • Berücksichtigung branchenspezifischer Besonderheiten bei der Zuordnung zum nicht begünstigten Verwaltungsvermögen insbesondere im Hinblick auf die Land- und Forstwirtschaft sowie die Immobilienwirtschaft,
  • Vermeidung einer unangemessenen Doppelbelastung von Erbschaftsteuer und Einkommensteuer.
Wir sind zuversichtlich, dass wir den vorliegenden Gesetzentwurf 
der Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialdemokraten weiter 
verbessern und in einem zügigen Verfahren einvernehmlich und zeitnah 
in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag verabschieden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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