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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Gehb: Schwer verständlich, aber rechtsstaatsgemäß

Berlin (ots)

Zum heutigen Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts in der Angelegenheit "Prozeßkostenhilfe 
Kindsmörder Gäfgen" erklärt der rechtspolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Der rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe unter 
Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilte 
Kindsmörder Gäfgen hat  sich vor dem Bundesverfassungsgericht mit 
Erfolg dagegen gewendet, dass ihm Prozeßkostenhilfe für  eine gegen 
das Land Hessen gerichtete Amtshaftungsklage, mit der er ein 
angemessenes Schmerzensgeld und Schadenersatz insbesondere wegen der 
Androhung von Folter geltend machen will, vom OLG Frankfurt versagt 
worden ist. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist 
juristisch in beeindruckender Weise begründet - gegen ihn gibt es 
akademisch und intellektuell nichts zu erinnern. Verstanden werden 
kann diese Entscheidung hingegen vom rechtsunkundigen Normalbürger 
nur schwer.
Zwar ist es an Niedertracht kaum mehr zu überbieten, wenn ein Mörder,
der alle Beteiligten in dem Glauben gelassen hat, das Opfer lebe 
noch, und damit selbst einen unermesslichen Schaden angerichtet hat, 
der weder ausgeglichen noch wiedergutgemacht werden kann, 
Schadenersatz und Schmerzensgeld begehrt. Aber die Stärke unseres 
Rechtsstaates und seiner Institutionen zeigt sich auch gerade darin, 
ohne Ansehung der Beweggründe und des Charakters eines Klägers, ihm 
die Möglichkeit einzuräumen  - und sei es über die Gewährung von 
Prozeßkostenhilfe -,  seinen "Anspruch" vor einem Zivilgericht 
verfolgen zu können. Fiat iustitia, pereat mundus.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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