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Widmann-Mauz/Connemann/Fischbach: Mehr Patientensicherheit bei Schönheitsoperationen

Berlin (ots)

Anlässlich der ersten Lesung des Antrags
"Missbräuche im Bereich der Schönheitsoperationen gezielt verhindern"
der Bundestagsfraktionen CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag 
erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU 
Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, die zuständige 
Berichterstatterin, Gitta Connemann MdB, und die Vorsitzende der 
Gruppe der Frauen, Ingrid Fischbach MdB:
Der Wunsch nach maßgeschneiderter Schönheit wächst. In Deutschland
werden laut Schätzungen jährlich eine Million ästhetische Eingriffe 
durchgeführt, ohne dass diese medizinisch bedingt wären. Diese so 
genannten Schönheitsoperationen sind mit vielen gesundheitlichen 
Risiken für die Patientinnen und Patienten verbunden, trotzdem fehlt 
es an gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Patienten, die in etwa 
80 Prozent Frauen sind. Von der Altenpflegerin bis zum Ingenieur - 
die Patienten kommen aus einem breiten gesellschaftlichen Spektrum. 
Das Altersspektrum soll von 12 bis 84 Jahren reichen.
Problematisch ist, dass auch die Zahl der schönheitschirurgischen 
Eingriffe an Jugendlichen zunimmt. Bereits 10 % aller Eingriffe 
sollen an unter 20jährigen durchgeführt werden. Kinder und 
Jugendliche wollen aussehen wie ihre Vorbilder in Film und Fernsehen.
Die Eltern müssen zwar einwilligen, stehen aber dem Druck häufig 
hilflos gegenüber. Denn auch Medien suggerieren, dass Schönheit ein 
Garant für Erfolg und Glück sei und tragen damit für den Wunsch nach 
maßgeschneiderter Schönheit mit Verantwortung. In diesem Alter sind 
die Folgen eines solchen Eingriffs nicht immer voll abzuschätzen.
Die CDU/CSU-Fraktion hat deshalb gemeinsam mit der SPD-Fraktion 
einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der besonderes 
Augenmerk auf diese Problematik legt und in dem die Bundesregierung 
aufgefordert wird, Verbote von medizinisch nicht indizierten 
Schönheitsoperationen bei Jugendlichen und Kindern zu prüfen.
Daneben sollen sowohl ein hoher Ausbildungsstandard als auch 
umfangreiche ärztliche Weiterbildungen Vorrausetzung für die 
Durchführung schönheitschirurgischer Eingriffe sein. Zur Absicherung 
der Patientinnen und Patienten im Fall von Komplikationen oder 
Folgeerkrankungen ist eine entsprechend hohe 
Berufshaftpflichtversicherung des vornehmenden Arztes unerlässlich, 
denn die GKV zahlt die Folgen missglückter Schönheitsoperationen 
nicht.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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